Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Warum Ruhestand?
Viele forderten die Entlassung von Hans-Georg Maaßen – doch das ist gar nicht so einfach. „Entlassen kann man einen Beamten auf Lebenszeit nur durch ein Gerichtsurteil“, sagt Verwaltungswissenschaftler Ulrich Battis. Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand kann durch eine Verfügung des Bundespräsidenten erfolgen. Für mindestens drei Monate wird ihm zunächst sein Gehalt weiter ausgezahlt. Dann erhält ein politischer Beamter wie Maaßen für maximal drei Jahre 71,75 Prozent seines aktuellen Gehalts (11 500 Euro/Monat).