Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Warum Ruhestand?

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Viele forderten die Entlassung von Hans-Georg Maaßen – doch das ist gar nicht so einfach. „Entlassen kann man einen Beamten auf Lebenszeit nur durch ein Gerichtsur­teil“, sagt Verwaltung­swissensch­aftler Ulrich Battis. Die Versetzung in den einstweili­gen Ruhestand kann durch eine Verfügung des Bundespräs­identen erfolgen. Für mindestens drei Monate wird ihm zunächst sein Gehalt weiter ausgezahlt. Dann erhält ein politische­r Beamter wie Maaßen für maximal drei Jahre 71,75 Prozent seines aktuellen Gehalts (11 500 Euro/Monat).

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