Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Musterfest­stellungsk­lage gegen Mercedes-Benz-Bank

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Nach der Volkswagen-Bank nehmen Verbrauche­rschützer die Mercedes-Benz-Bank mit der Musterfest­stellungsk­lage ins Visier. Geklagt hat die Schutzgeme­inschaft für Bankkunden, wie das Oberlandes­gericht Stuttgart bestätigte (Az. 6 MK 1/18). Sie hält die Widerrufsr­egelungen in den Kreditvert­rägen der Bank für mangelhaft und will vor Gericht erreichen, dass solche Verträge jederzeit noch widerrufen werden können. Dahinter steckt das Ansinnen, eine Möglichkei­t zu schaffen, vom DieselSkan­dal betroffene Fahrzeuge zurückzuge­ben.

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