Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz-Bank
Nach der Volkswagen-Bank nehmen Verbraucherschützer die Mercedes-Benz-Bank mit der Musterfeststellungsklage ins Visier. Geklagt hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, wie das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte (Az. 6 MK 1/18). Sie hält die Widerrufsregelungen in den Kreditverträgen der Bank für mangelhaft und will vor Gericht erreichen, dass solche Verträge jederzeit noch widerrufen werden können. Dahinter steckt das Ansinnen, eine Möglichkeit zu schaffen, vom DieselSkandal betroffene Fahrzeuge zurückzugeben.