Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Auch für Asylbewerber
Zu „Straftäter nach Syrien abschieben?“(Panorama) vom 5. November: Thomas Strobl fordert zu Recht, dass syrische Straftäter umgehend in einen sicheren Teil Syriens abgeschoben werden müssen. Dann müssen aber auch alle anderen syrischen Asylbewerber, welche noch nicht länger als drei Jahre in Deutschland leben, umgehend in ein sicheres Gebiet innerhalb Syriens zurückgeführt werden. Asyl und Flüchtlingsschutz ist nach der Genfer Konvention nämlich auf drei Jahre zeitlich befristet. Erst nach Ablauf dieser Frist haben die Betroffenen einen Rechtsanspruch auf unbefristeten Aufenthalt, die sogenannte Niederlassungserlaubnis. Wenn es aber jetzt schon sichere Gebiete in Syrien gibt, sehe ich keinen Grund mehr, dass diese Menschen noch länger in Deutschland bleiben, besonders, da sie dringend für den Wiederaufbau in ihrer Heimat gebraucht werden. Asyl ist immer noch nur ein temporärer Schutz und kein Recht auf Einwanderung. Bernd Mögele, Gersthofen