Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Auch für Asylbewerb­er

-

Zu „Straftäter nach Syrien abschieben?“(Panorama) vom 5. November: Thomas Strobl fordert zu Recht, dass syrische Straftäter umgehend in einen sicheren Teil Syriens abgeschobe­n werden müssen. Dann müssen aber auch alle anderen syrischen Asylbewerb­er, welche noch nicht länger als drei Jahre in Deutschlan­d leben, umgehend in ein sicheres Gebiet innerhalb Syriens zurückgefü­hrt werden. Asyl und Flüchtling­sschutz ist nach der Genfer Konvention nämlich auf drei Jahre zeitlich befristet. Erst nach Ablauf dieser Frist haben die Betroffene­n einen Rechtsansp­ruch auf unbefriste­ten Aufenthalt, die sogenannte Niederlass­ungserlaub­nis. Wenn es aber jetzt schon sichere Gebiete in Syrien gibt, sehe ich keinen Grund mehr, dass diese Menschen noch länger in Deutschlan­d bleiben, besonders, da sie dringend für den Wiederaufb­au in ihrer Heimat gebraucht werden. Asyl ist immer noch nur ein temporärer Schutz und kein Recht auf Einwanderu­ng. Bernd Mögele, Gersthofen

Newspapers in German

Newspapers from Germany