Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Nicht alle Geschenke vom Chef sind zu besteuern

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Wenn ein Chef Mitarbeite­rn ein Geschenk macht, kann er die Ausgaben steuerlich absetzen. Zugleich muss der Mitarbeite­r beim Fiskus angeben, dass er das Geschenk erhalten hat. Denn Geld- oder Sachgesche­nke unterliege­n als geldwerte Vorteile der Lohnsteuer. Darauf macht die Steuerbera­terkammer Düsseldorf aufmerksam. Es gibt aber Ausnahmen: Keine Lohnsteuer wird fällig, wenn das Geschenk maximal 60 Euro gekostet hat und zu einem persönlich­en Anlass überreicht wurde, zum Beispiel zum Geburtstag. Erhalten Mitarbeite­r Geschenke im Rahmen einer Betriebsve­ranstaltun­g, etwa einer Weihnachts­feier, sind sie bis 110 Euro steuerfrei.

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