Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Madlen heißt jetzt Angelie
Wer mehrere Vornamen hat, darf seit Anfang des Monats deren Reihenfolge verändern. Wie das funktioniert und weshalb es auch im Landkreis bereits erste Änderungen gibt
Landkreis Augsburg Wer mehrere Vornamen hat, hat es oft nicht leicht. Finden Schulkinder erst einmal heraus, dass Max mit zweitem Namen auch noch Maria heißt, sind Hänseleien oft nicht weit. Seit Anfang des Monats aber haben Menschen mit mehreren Namen einen Vorteil. Sie dürfen die Reihenfolge ihrer Namen nun ganz offiziell ändern. Wer also zum Beispiel KarlTheodor Maria Nikolaus Johann Jakob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg heißt, kann nun entscheiden. Vielleicht möchte der frühere Verteidigungsminister in Zukunft ja lieber Sylvester gerufen werden.
In Gersthofen seien in den ersten Tagen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. November bereits fünf Anfragen eingegangen, erzählt Jasemin Buchler vom Gersthofer Standesamt. Auch in Stadtbergen gebe es bereits zwei Änderungen zur Reihenfolge der Vornamen, erklärt Brigitte Kuffend vom dortigen Standesamt. Sie sagt: „Es gibt viele Menschen, die jahrelang mit einem anderen Rufnamen als ihrem ersten Vornamen angesprochen wurden.“Ihnen helfe die offizielle Änderung, weil der Rufname so auch im Personalausweis und anderen Dokumenten an die erste Stelle rückt.
Wie das Ändern der Namensfolge funktioniert, weiß Karl Krömer, Symbolfoto: Soeren Stache, dpa Leiter des Augsburger Standesamts. Sein zweiter Vorname ist übrigens Leo. „Und das bleibt auch so“, scherzt er. Wer lieber seinen dritten Namen offiziell an erster Stelle sehen wolle, der müsse mit seiner Geburtsurkunde und seinem Ausweis zum zuständigen Standesamt kommen. Theoretisch könne die Reihenfolge der Namen unbegrenzt oft geändert werden. Wichtig sei nur, dass die einzelnen Namen nicht durch einen Bindestrich verbunden sind. Wer also Hans-Peter heißt, der könne sich nicht Peter-Hans nennen, sagt Krömer: „Das klingt vielleicht komisch, weil die Namen aber verbunden sind, gilt das als ein Name.“Deshalb könne die Reihenfolge in diesem Fall nicht verändert werden.
Angelina Höck betrifft diese Ausnahmeregelung nicht. Sie ist eine der Ersten, die von dem neuen Gesetz Gebrauch machen möchte. Offiziell trägt die 28-Jährige aus Genderkingen noch den Namen Madlen an erster Stelle. Das solle sich aber schnellstmöglich ändern. Ihren Freundeskreis habe sie bereits vor einem guten Jahr darauf aufmerksam gemacht, dass sie künftig mit ihrem zweiten Vornamen Angelie angesprochen werden möchte. Grund dafür seien vor allem Hänseleien in der Kindheit. „Made“habe man sie damals genannt. „Das verletzt mich bis heute“, sagt die junge Mutter.
Als im vergangenen Jahr ihr Kind zur Welt kam, habe sie sich ausführlich mit Vornamen beschäftigt. „Da war für mich klar, dass ich mit meinem eigenen unzufrieden bin.“Sie informierte sich, ob sie ihren Namen ganz ändern könne. Doch das ist nicht einfach. Nun ist sie froh, zumindest die Reihenfolge ihrer Vornamen offiziell anpassen zu können.
Denn eine komplette Änderung des Vornamens ist nur möglich, wenn ein „wichtiger Grund“vorliegt, teilt das Landratsamt Augsburg auf Nachfrage mit. Grundsätzlich habe man aber keinen Anspruch darauf. Was ein solcher Grund ist, sei nicht definiert und müsse von Fall zu Fall entschieden werden.
Dass zumindest die Reihenfolge der Namen geändert werden kann, sei übrigens Problemen am Flughafen zu verdanken, erzählt Karl Krömer. Immer wieder sei es vorgekommen, dass Passagiere ihren Rufnamen, nicht aber den ersten eingetragenen Vornamen bei Ticketbestellungen angegeben haben. Weil es passieren könne, dass aus Platzgründen nicht alle Vornamen auf dem Personalausweis stehen, habe das zu Irritationen geführt. Denn der Name, auf den ein Flug gebucht wurde, stimmte nicht mit dem Namen im Personalausweis überein. Diesem Problem solle mit dem neuen Gesetz ein Ende gemacht werden.