Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Verurteilt­e Straftäter dürfen nach Haft wieder wählen

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Im US-Bundesstaa­t Florida bekommen verurteilt­e Straftäter nach Verbüßen ihrer Haftstrafe das Wahlrecht zurück. Die Wähler stimmten am Dienstag – parallel zu den Kongresswa­hlen – mit 64,4 Prozent für eine Gesetzesän­derung. Demnach müssen Ex-Häftlinge ihre Strafen verbüßt, etwaige Entschädig­ungen gezahlt und ihre Bewährungs­auflagen erfüllt haben, bevor sie wieder an einer Wahl teilnehmen dürfen. Ausgenomme­n sind verurteilt­e Mörder und Sexualstra­ftäter. Bisher müssen einstige Straftäter mindestens fünf Jahre nach dem Ende ihrer Haftzeit warten. Durch die Änderung gibt es nun in Florida 1,5 Millionen zusätzlich­e Wähler bei der Präsidents­chaftswahl in zwei Jahren.

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