Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Freistaat muss 40 000 Euro an Frau von Spieler zahlen
Ein Handwerker hat Unsummen in staatlichen bayerischen Spielbanken verzockt – jetzt soll der Freistaat 40 670 Euro nebst Zinsen an die Ehefrau zahlen. Das entschied das Landgericht München I. Der spielsüchtige Mann hatte, nachdem er hohe Beträge verloren hatte, schon 1996 in der Spielbank Garmisch-Partenkirchen eine unbefristete Eigensperre beantragt, die von dort an alle anderen bayerischen Spielbanken gefaxt wurde. Dennoch ließen ihn Casinos wieder ein. Zwischen 2012 und 2015 verzockte er – teils bei gemeinsamen Besuchen mit seiner Frau – gut 67 000 Euro in Bad Wiessee und gut 3000 Euro in GarmischPartenkirchen. Seine Frau forderte deshalb insgesamt 71 000 Euro Schadenersatz vom Freistaat. Das Gericht sprach der Frau einen Teil der geforderten Summe zu.