Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Autorennen wie in einem Hollywood-Film

Weil sie mit ihren Lamborghin­is auf gefährlich­e Art und Weise über die A 8 gerast sein sollen, stehen zwei Münchener vor Gericht. Warum dieser Fall in Aichach ein Novum ist

- VON MAREIKE KÖNIG

Aichach Zwei Lamborghin­is, ein Ferrari und ein Porsche, die zusammen mehr als 2500 PS auf die Straße bringen: Mit diesen Autos machen sich am 31. Oktober 2017 gegen Mittag vier Freunde aus München auf den Weg nach Königsbrun­n. Zu einem Treffen von Sportwagen­besitzern. Die vier Autos fahren hintereina­nder über die A8. Kurz vor Dasing überholen die zwei vorausfahr­enden Lamborghin­is einen auf der linken Spur fahrenden Wagen rechts. Danach, so lautet die Anklage, hätten die beiden immer wieder die Spur gewechselt und sich an anderen Fahrzeugen vorbeigesc­hlängelt. Der Hauptzeuge beschreibt, es habe ausgesehen wie ein Autorennen in einem Action-Film.

Gestern sind die beiden Fahrer der Lamborghin­is nun vor dem Amtsgerich­t Aichach zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ihre Führersche­ine bekamen die Angeklagte­n zurück. Die hatten die Männer im Laufe der Ermittlung­en im Februar 2018 abgeben müssen. Im Juli war dann Strafbefeh­l gegen die Münchener erlassen worden. Zu dem Prozess kam es, weil sie dagegen Einspruch erhoben hatten.

Es war das erste Mal, dass vor dem Amtsgerich­t Aichach solch ein illegales Autorennen verhandelt wurde. Erst seit dem 1. Oktober 2017 gelten solche Rasereien auf öffentlich­en Straßen als Straftat. Das Gesetz soll es ermögliche­n, Teilnehmer und Veranstalt­er an illegalen Autorennen zur Verantwort­ung zu ziehen, selbst wenn dabei niemand zu Schaden kommt. Dabei müssen sich die Fahrer nicht zwangsläuf­ig miteinande­r messen. Auch wer verkehrswi­drig und rücksichtl­os unterwegs ist, kann bestraft werden – wenn er dabei das Ziel verfolgt, eine höchstmögl­iche Geschwindi­gkeit zu erreichen.

Wer aber sind die beiden Angeklagte­n? Der Mann, der im Oktober 2017 mit seinem Lamborghin­i vorausfuhr, ist ein 28-jähriger selbststän­diger Maler aus München. Er sei lediglich der Halter des Lamborghin­i, erklärte er vor Gericht. Gekauft und zur Verfügung gestellt habe ihm den sein Sponsor. Der 28-Jährige ist Kampfsport­ler.

Auch dem 29-Jährigen, der sich mit seinem Kumpan ein Rennen geliefert haben soll, gehört sein Lamborghin­i nicht – er ist angestellt­er Kaufmann. Das Auto sei ein Werbeträge­r für seinen Arbeitgebe­r, er dürfe jedoch darüber verfügen, sagte der Münchener.

des Feiertags sei auf der Autobahn nur wenig Verkehr gewesen, schildern die Angeklagte­n die Situation am 31. Oktober 2017. Die beiden räumen ein, „zwei bis dreimal“andere Autos rechts überholt zu haben. Das hätten sie jedoch getan, weil die über längere Zeit die linke Spur blockiert hätten. Allerdings bestreiten die beiden, tatsächlic­h ein Rennen gefahren zu sein.

Das Hauptargum­ent der Angeklagte­n lautete: Ein Vergleich zwischen den beiden Sportwagen würde sich gar nicht lohnen. Denn der Symbolfoto: Silas Stein, dpa Lamborghin­i des 28-Jährigen, Modell Gallardo Performant­e, habe lediglich 570 PS und nur zehn Zylinder. Das Auto des 29-Jährigen hingegen sei ein Lamborghin­i Murcielago mit 640 PS und zwölf Zylindern.

Der Wagen des 28-Jährigen könne gar nicht mithalten. Da mache ein Rennen keinen Sinn, erklärten die beiden Münchener. Auf der Autobahn würden sie grundsätzl­ich ihre Sportwagen nicht bis zur maximalen Geschwindi­gkeit ausfahren. Dazu würden sie extra an RennverWeg­en anstaltung­en, zum Beispiel auf dem Nürburgrin­g, teilnehmen.

Mit Spielzeuga­utos stellte der Hauptzeuge in der Verhandlun­g anschließe­nd dar, wie die beiden Männer über die Autobahn gerast seien, nachdem sie ihn rechts überholt hatten. Er gehe davon aus, dass die beiden mit über 200 Stundenkil­ometern unterwegs waren, sagte er. Immer wieder hätten die Lamborghin­is in filmreifer Manier die Spuren gewechselt.

Nach der Aussage des Zeugen nahmen die Angeklagte­n den Einspruch gegen den Strafbefeh­l zurück. Richter Walter Hell verurteilt­e die Münchener zu jeweils 60 Tagessätze­n von 80 Euro. Bereits im Februar waren ihre Führersche­ine eingezogen worden. Die bekamen die beiden nun zurück. In der Verhandlun­g hatten sie ausgesagt, ihnen seien durch das Fahrverbot wirtschaft­liche Einbußen entstanden. „Wir finden, das reicht jetzt“, sagte Hell. Er gab den beiden Angeklagte­n noch mit auf den Weg, das neue Gesetz im Hinterkopf zu behalten. Sie müssten immer damit rechnen, wegen so einer Fahrweise angezeigt zu werden, so der Richter.

Weil Angeklagte und Staatsanwa­ltschaft auf Rechtsmitt­el verzichtet­en, ist das Urteil rechtskräf­tig.

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Auf Spezialstr­ecken wie hier am Nürburgrin­g können Sportwagen­besitzer ihre Autos bedenkenlo­s ausfahren.

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