Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Bank kündigt Sparvertra­g: Widerspruc­h einlegen

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Kündigt eine Bank einen langfristi­gen Sparvertra­g, sollten Kunden dies nicht hinnehmen. Unter Umständen können sie widersprec­hen. Verbrauche­r sollten in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen nachschaue­n, ob es eine vereinbart­e Kündigungs­frist gibt. Ist dort nichts vereinbart, ist die Kündigung nach Auffassung der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g unlauter. Seit Juni beobachten die Verbrauche­rschützer, dass Kunden Prämienspa­rverträge gekündigt werden, die sie in den 1990er- und 2000er-Jahren mit einer Laufzeit von 99 Jahren abgeschlos­sen haben. Die Verbrauche­rschützer setzen sich dafür ein, dass Kunden bereits gekündigte Prämienver­träge wieder aufnehmen können.

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