Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Bank kündigt Sparvertrag: Widerspruch einlegen
Kündigt eine Bank einen langfristigen Sparvertrag, sollten Kunden dies nicht hinnehmen. Unter Umständen können sie widersprechen. Verbraucher sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachschauen, ob es eine vereinbarte Kündigungsfrist gibt. Ist dort nichts vereinbart, ist die Kündigung nach Auffassung der Verbraucherzentrale Brandenburg unlauter. Seit Juni beobachten die Verbraucherschützer, dass Kunden Prämiensparverträge gekündigt werden, die sie in den 1990er- und 2000er-Jahren mit einer Laufzeit von 99 Jahren abgeschlossen haben. Die Verbraucherschützer setzen sich dafür ein, dass Kunden bereits gekündigte Prämienverträge wieder aufnehmen können.