Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Das Monopol ist gefallen
● Freie Wahl Seit dem Jahr 2013 können Hausbesitzer frei wählen, welchen Schornsteinfeger sie beauftragen. Früher bekamen Schornsteinfeger von der Vergabebehörde einen Kehrbezirk zugeteilt. Dann fiel das Monopol, um einen Wettbewerb zu ermöglichen. Aber nach wie vor müssen Kamine rechtzeitig und regelmäßig gekehrt werden. ● Sicherheitskontrolle Zwei sogenannte Feuerstättenschauen sind innerhalb von sieben Jahren vorgesehen. Der bevollmächtigte Bezirksschorn- steinfeger überprüft die Betriebs- und Brandsicherheit und nimmt neue Feuerstätten ab. ● Feuerstättenbescheid Der Bezirksschornsteinfeger listet im Feuerstättenbescheid auf, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen von einem Schornsteinfeger durchgeführt werden müssen. Diese Angaben sind für den Hauseigentümer verbindlich. Wer sich nicht daran hält, bekommt Ärger. Das Dokument geht dann nämlich an die zuständige Baubehörde am Landratsamt. (mcz)