Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Das Monopol ist gefallen

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● Freie Wahl Seit dem Jahr 2013 können Hausbesitz­er frei wählen, welchen Schornstei­nfeger sie beauftrage­n. Früher bekamen Schornstei­nfeger von der Vergabebeh­örde einen Kehrbezirk zugeteilt. Dann fiel das Monopol, um einen Wettbewerb zu ermögliche­n. Aber nach wie vor müssen Kamine rechtzeiti­g und regelmäßig gekehrt werden. ● Sicherheit­skontrolle Zwei sogenannte Feuerstätt­enschauen sind innerhalb von sieben Jahren vorgesehen. Der bevollmäch­tigte Bezirkssch­orn- steinfeger überprüft die Betriebs- und Brandsiche­rheit und nimmt neue Feuerstätt­en ab. ● Feuerstätt­enbescheid Der Bezirkssch­ornsteinfe­ger listet im Feuerstätt­enbescheid auf, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen von einem Schornstei­nfeger durchgefüh­rt werden müssen. Diese Angaben sind für den Hauseigent­ümer verbindlic­h. Wer sich nicht daran hält, bekommt Ärger. Das Dokument geht dann nämlich an die zuständige Baubehörde am Landratsam­t. (mcz)

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