Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Adenauers Irrtum
m Anfang stand ein großer Irrtum. „Kinder kriegen die Leute immer“, sagte einst Bundeskanzler Konrad Adenauer – und lehnte mit diesem Argument bei der großen Rentenreform des Jahres 1957 das Prinzip des Drei-Generationen-Vertrags in der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Dieses sah vor, dass Eltern mit Kindern den einfachen, unverheiratete Kinderlose den doppelten und Verheiratete ohne Kinder den eineinhalbfachen Beitragssatz einzahlen sollten. Adenauer beließ es dagegen beim einfachen Umlageverfahren: Die arbeitende Generation bezahlt mit ihren Beiträgen die Rente der Älteren und bekommt ihre eigene Rente von ihren Kindern.
Mittlerweile bringt jede Frau statistisch nur noch 1,3 Kinder zur Welt. Die Kinderlosen, die heute Beiträge zahlen, finanzieren damit die Rente ihrer Eltern. Für ihre eigene Rente hingegen sind sie auf die Kinder anderer angewiesen, ihren Ansprüchen an das System steht keine adäquate Gegenleistung gegenüber, sie profitieren von der Erziehungsarbeit anderer. Insofern ist der Vorschlag von Jens Spahn, dass Kinderlose einen höheren Beitrag in die Rentenversicherung einbezahlen sollten, keineswegs abwegig. Denn ein Generationenvertrag funktioniert nur, wenn keiner einseitig belastet wird.