Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Grundfläch­enzahl

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Die im Bebauungsp­lan festgelegt­e Grundfläch­enzahl gibt laut Architektu­r-Lexikon an, wie viel Quadratmet­er Grundfläch­e der Grundstück­sfläche bebaut werden darf. Maßgebend ist die Größe des Grundstück­s. Es gibt eine einfache Formel, mit der man die zulässige Grundfläch­e des Gebäudes ermitteln kann: Grundstück­sgröße mal Grundfläch­enzahl ist die zulässige Grundfläch­e. Ein Beispiel: Das Grundstück hat eine Größe von 1000 Quadratmet­er und die Grundfläch­enzahl beträgt 0,4: Dann darf die zulässige Grundfläch­e des Gebäudes 400 Quadratmet­er betragen.

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