Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Grundflächenzahl
Die im Bebauungsplan festgelegte Grundflächenzahl gibt laut Architektur-Lexikon an, wie viel Quadratmeter Grundfläche der Grundstücksfläche bebaut werden darf. Maßgebend ist die Größe des Grundstücks. Es gibt eine einfache Formel, mit der man die zulässige Grundfläche des Gebäudes ermitteln kann: Grundstücksgröße mal Grundflächenzahl ist die zulässige Grundfläche. Ein Beispiel: Das Grundstück hat eine Größe von 1000 Quadratmeter und die Grundflächenzahl beträgt 0,4: Dann darf die zulässige Grundfläche des Gebäudes 400 Quadratmeter betragen.