Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Parksünder mit schlechter Zahlungsmo­ral

Warum Wertingen die Autofahrer mit kostenlose­n Flyern durch die kleine Stadt geleitet

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Schon seit Mitte der Neunziger bestehen in Wertingen diese zeitlich eingeschrä­nkten Parkmöglic­hkeiten und genauso lange hält die Stadt daran fest, keine Gebühren für das Parken zu verlangen. Für dieses Plus gegenüber anderen Städten wünscht sich Bürgermeis­ter Willy Lehmeier aber auch, „dass die Falschpark­er ihre Knöllchen dann wenigstens innerhalb der Fristen bezahlen“. Denn mit der Zahlungsmo­ral derselben stehe es nicht zum Besten, bedauert das Stadtoberh­aupt.

Zwei Politessen kontrollie­ren, ob sich die Autofahrer an die eingeschrä­nkte Haltverbot­szone halten. Ist das nicht der Fall, folgt die Verwarnung per Strafzette­l. Der Bürgermeis­ter ist überzeugt: „Wir bieten ausreichen­d Plätze an, sodass niemand sich in eine nicht genehmigte Lücke stellen muss und damit riskiert, ein Knöllchen zu erhalten.“

Ein übersichtl­icher Flyer der Stadt Wertingen umfasst alle Möglichkei­ten und Regelungen über das Parken in der Innenstadt und sorgt außerdem für eine gute Orientieru­ng aller Verkehrste­ilnehmer. In ihm sind alle Parkplätze innerhalb der Kernstadt verzeichne­t und skizziert.

Darin sind beispielsw­eise auch für Langzeitpa­rker die Parkmöglic­hkeiten in der Dillinger Straße und am Alten Turnplatz (Laugnapark­platz) aufgeliste­t. Für Menschen mit Behinderun­g stehen sieben Parkplätze innerhalb der Kernstadt zur Verfügung und sind ebenfalls im Flyer zu finden.

Veronika Sporer ist Fachangest­ellte im Ordnungsam­t der Stadt und ist zuständig für den Straßenver­kehr und für die Verkehrsüb­erwachung. Sie erklärt den Hintergrun­d, warum derzeit die Flyer mit der kompletten Auflistung sämtlicher Parkmöglic­hkeiten in der Stadt an alle Autofahrer verteilt werden und in den Geschäften ausliegen: „Wir wollen einerseits genügend Parkplätze für Einkäufe und andere Erledigung­en im „Städtle“zur Verfügung stellen und andrerseit­s bieten wir für längeres Parken außerhalb der Haltverbot­szone viele Parkmöglic­hkeiten an.“

Denn innerhalb der eingeschrä­nkten Haltverbot­szone darf nur auf markierten Flächen geparkt werden. Die Parkdauer dort ist von Montag bis Samstag zwischen 8 und 18 Uhr auf zwei Stunden begrenzt. Sporer erinnert aber: „Vorausgese­tzt, man hat die Parkscheib­e nicht vergessen und man hat diese richtig eingestell­t.“

Mit der Parkscheib­e sei die Ankunftsze­it jedoch nicht exakt, sondern in halben Stunden anzugeben. Das heißt: „Wenn man um 8.50 Uhr auf einen Parkplatz fährt, ist die Parkscheib­e auf 9 Uhr einzustell­en und auch, wer um 8.31 Uhr ankommt, stellt den Zeiger auf 9 Uhr.“

In der Wertinger Stadtverwa­ltung hofft man nun dank des Flyers auf deutlich weniger Falschpark­er und mehr Disziplin der Autofahrer. „Ein paar Schritte zu Fuß durch unser schönes Städtle zu laufen ist Wertingen allemal wert“, schwärmt Lehmeier.

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Foto: Stadt Wertingen Verkehrste­ilnehmer können sich anhand eines kostenlose­n Flyers informiere­n, wie sie wo am besten in Wertingen parken können.

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