Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Parksünder mit schlechter Zahlungsmoral
Warum Wertingen die Autofahrer mit kostenlosen Flyern durch die kleine Stadt geleitet
Schon seit Mitte der Neunziger bestehen in Wertingen diese zeitlich eingeschränkten Parkmöglichkeiten und genauso lange hält die Stadt daran fest, keine Gebühren für das Parken zu verlangen. Für dieses Plus gegenüber anderen Städten wünscht sich Bürgermeister Willy Lehmeier aber auch, „dass die Falschparker ihre Knöllchen dann wenigstens innerhalb der Fristen bezahlen“. Denn mit der Zahlungsmoral derselben stehe es nicht zum Besten, bedauert das Stadtoberhaupt.
Zwei Politessen kontrollieren, ob sich die Autofahrer an die eingeschränkte Haltverbotszone halten. Ist das nicht der Fall, folgt die Verwarnung per Strafzettel. Der Bürgermeister ist überzeugt: „Wir bieten ausreichend Plätze an, sodass niemand sich in eine nicht genehmigte Lücke stellen muss und damit riskiert, ein Knöllchen zu erhalten.“
Ein übersichtlicher Flyer der Stadt Wertingen umfasst alle Möglichkeiten und Regelungen über das Parken in der Innenstadt und sorgt außerdem für eine gute Orientierung aller Verkehrsteilnehmer. In ihm sind alle Parkplätze innerhalb der Kernstadt verzeichnet und skizziert.
Darin sind beispielsweise auch für Langzeitparker die Parkmöglichkeiten in der Dillinger Straße und am Alten Turnplatz (Laugnaparkplatz) aufgelistet. Für Menschen mit Behinderung stehen sieben Parkplätze innerhalb der Kernstadt zur Verfügung und sind ebenfalls im Flyer zu finden.
Veronika Sporer ist Fachangestellte im Ordnungsamt der Stadt und ist zuständig für den Straßenverkehr und für die Verkehrsüberwachung. Sie erklärt den Hintergrund, warum derzeit die Flyer mit der kompletten Auflistung sämtlicher Parkmöglichkeiten in der Stadt an alle Autofahrer verteilt werden und in den Geschäften ausliegen: „Wir wollen einerseits genügend Parkplätze für Einkäufe und andere Erledigungen im „Städtle“zur Verfügung stellen und andrerseits bieten wir für längeres Parken außerhalb der Haltverbotszone viele Parkmöglichkeiten an.“
Denn innerhalb der eingeschränkten Haltverbotszone darf nur auf markierten Flächen geparkt werden. Die Parkdauer dort ist von Montag bis Samstag zwischen 8 und 18 Uhr auf zwei Stunden begrenzt. Sporer erinnert aber: „Vorausgesetzt, man hat die Parkscheibe nicht vergessen und man hat diese richtig eingestellt.“
Mit der Parkscheibe sei die Ankunftszeit jedoch nicht exakt, sondern in halben Stunden anzugeben. Das heißt: „Wenn man um 8.50 Uhr auf einen Parkplatz fährt, ist die Parkscheibe auf 9 Uhr einzustellen und auch, wer um 8.31 Uhr ankommt, stellt den Zeiger auf 9 Uhr.“
In der Wertinger Stadtverwaltung hofft man nun dank des Flyers auf deutlich weniger Falschparker und mehr Disziplin der Autofahrer. „Ein paar Schritte zu Fuß durch unser schönes Städtle zu laufen ist Wertingen allemal wert“, schwärmt Lehmeier.