Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Ab wann die Rezeptgebühr wegfallen kann
Wer ein Medikament auf Rezept erhält, muss in der Apotheke trotzdem etwas bezahlen: die sogenannte Rezeptgebühr. Summieren sich die geleisteten Zuzahlungen binnen eines Jahres allerdings auf mehr als einen bestimmten Betrag, können sich Patienten von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Darauf weist die Apothekerkammer Niedersachsen hin. Die Grenze liegt für alle im Haushalt lebenden Personen bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte, für chronisch kranke Menschen bei einem Prozent. Bei der Berechnung des Einkommens können Versicherte zudem Freibeträge abziehen. Die Befreiung beantragen sie bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dort müssen sie neben Einkommensnachweisen auch Belege und Quittungen von bereits geleisteten Zuzahlungen einreichen. Die sogenannten Mehrkosten müssen zuzahlungsbefreite Patienten allerdings weiterhin bezahlen, betonen die Apotheker. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen dem von der Krankenkasse erstatteten Festbetrag und dem tatsächlichen Preis eines Medikaments.