Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Bürgernahe Pflege könnte so einfach sein
Zu „Viele Menschen wollen Andrea Krosse helfen“vom 15. November: Bürgernahe Gesetzgebung in der Pflege könnte so einfach sein:
1. Die Kündigung eines Pflegevertrages mit einem Pflegebedürftigen ist erst erlaubt, sofern dieser einen anderen Dienst gefunden hat!
2. Das Kostenangebot darf sich ausschließlich nach dem Pflegegrad richten! Alleine mit diesen beiden Maßnahmen kann sich ein „Fall Krosse“nicht mehr wiederholen! Ich wünsche Frau Krosse alles erdenklich Gute für die Zukunft! Ruppert Neumayer, Augsburg