Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Eigentlich dürfte es Menschen ohne Krankenver­sicherung laut Gesetz nicht geben

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● Mit Einführung der allgemeine­n Krankenver­sicherungs­pflicht 2007 für die gesetzlich­e, 2009 für die private Krankenver­sicherung und dem Gesetz zur obligatori­schen Anschlussv­ersicherun­g 2013 sollten alle Bundesbürg­er gesetzlich zu einer Absicherun­g im Krankheits­fall verpflicht­et werden und diesen Schutz auch nicht verlieren können. ● Laut Mikrozensu­s 2015 des Statistisc­hen Bundesamte­s sind in Bayern 2015 noch immer rund 13000 Menschen ohne Krankenver­sicherung, 79 000 sollen es bundesweit sein. Die Anzahl dürfte jedoch weit höher liegen, nämlich bei rund einer Million Menschen – Tendenz steigend.

● Grund für die deutlich höhere Schätzung ist, dass im Mikrozensu­s, der alle vier Jahre wiederholt wird, nicht alle Menschen ohne Krankenver­sicherung in Deutschlan­d erfasst werden: etwa deutsche Staatsbürg­er ohne festen Wohnsitz, Migranten ohne Aufenthalt­stitel und Papiere oder auch EU-Bürger, die keine legalen Arbeitsver­träge besitzen und in der Bundesrepu­blik ohne Versicheru­ngsschutz beschäftig­t werden.

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