Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Gerechtes Urteil

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Zu „VW muss vollen Kaufpreis zurückzahl­en“(Seite 1) vom 23. November: Ich finde das Urteil gerecht, denn es war ja kein Verkauf mit einem Mangel am Produkt, sondern vorsätzlic­her Betrug, denn wenn das Abgasverha­lten korrekt angegeben gewesen wäre, wäre es wohl kaum zum Vertragsab­schluss gekommen. Berthold Knaus, Wallerstei­n

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