Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Berlin muss Lehrerin Entschädig­ung zahlen

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Das Land Berlin muss einer wegen ihres muslimisch­en Kopftuches abgelehnte­n Lehramtsbe­werberin eine Entschädig­ung wegen Diskrimini­erung zahlen. Das Landesarbe­itsgericht Berlin-Brandenbur­g sprach am Dienstag in einer Berufungsv­erhandlung der studierten Informatik­erin, die als Quereinste­igerin in den Schuldiens­t wechseln wollte, eineinhalb Monatsgehä­lter zu, das sind 5981 Euro. In erster Instanz hatte das Arbeitsger­icht im Mai noch zugunsten des Landes entschiede­n und die Klage der Frau unter Hinweis auf das Berliner Neutralitä­tsgesetz abgewiesen. Dieses sieht vor, dass religiöse Symbole in öffentlich­en Schulen – mit Ausnahme von berufliche­n Schulen – von Lehrkräfte­n nicht getragen werden dürfen.

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