Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Berlin muss Lehrerin Entschädigung zahlen
Das Land Berlin muss einer wegen ihres muslimischen Kopftuches abgelehnten Lehramtsbewerberin eine Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sprach am Dienstag in einer Berufungsverhandlung der studierten Informatikerin, die als Quereinsteigerin in den Schuldienst wechseln wollte, eineinhalb Monatsgehälter zu, das sind 5981 Euro. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht im Mai noch zugunsten des Landes entschieden und die Klage der Frau unter Hinweis auf das Berliner Neutralitätsgesetz abgewiesen. Dieses sieht vor, dass religiöse Symbole in öffentlichen Schulen – mit Ausnahme von beruflichen Schulen – von Lehrkräften nicht getragen werden dürfen.