Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Handyvertr­ag rechtzeiti­g kündigen und verhandeln

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Wer nicht kündigt, bekommt auch nichts: Frei nach diesem Grundsatz sollten Mobilfunkk­unden, die nach Ablauf eines Zweijahres­vertrags im Prinzip bei ihrem Anbieter bleiben möchten, trotzdem erst einmal rechtzeiti­g und fristgemäß kündigen, rät das Telekommun­ikationspo­rtal teltarif.de. Nur dann erhielten Kunden im Zuge der sogenannte­n Kundenrück­gewinnung Angebote wie ein neues Handy für eine geringe Zuzahlung, eine Rechnungsg­utschrift oder eine Reduzierun­g der Grundgebüh­r. Allerdings sollten Verbrauche­r weder die Verhandlun­gen noch die Vertragsve­rlängerung an sich rein telefonisc­h führen, warnen die Experten. Hotline-Mitarbeite­r seien geschult, dem Kunden ein Ja abzuringen. Sie könnten wichtige Vertragsel­emente wie Zuzahlunge­n oder Tarifwechs­elgebühren verschweig­en. Daher sei es alternativ­los, sich alle Angebote schriftlic­h schicken zu lassen.

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