Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Handyvertrag rechtzeitig kündigen und verhandeln
Wer nicht kündigt, bekommt auch nichts: Frei nach diesem Grundsatz sollten Mobilfunkkunden, die nach Ablauf eines Zweijahresvertrags im Prinzip bei ihrem Anbieter bleiben möchten, trotzdem erst einmal rechtzeitig und fristgemäß kündigen, rät das Telekommunikationsportal teltarif.de. Nur dann erhielten Kunden im Zuge der sogenannten Kundenrückgewinnung Angebote wie ein neues Handy für eine geringe Zuzahlung, eine Rechnungsgutschrift oder eine Reduzierung der Grundgebühr. Allerdings sollten Verbraucher weder die Verhandlungen noch die Vertragsverlängerung an sich rein telefonisch führen, warnen die Experten. Hotline-Mitarbeiter seien geschult, dem Kunden ein Ja abzuringen. Sie könnten wichtige Vertragselemente wie Zuzahlungen oder Tarifwechselgebühren verschweigen. Daher sei es alternativlos, sich alle Angebote schriftlich schicken zu lassen.