Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Flug annulliert: Airline muss zahlen
Wenn eine Airline einen Flug annulliert, muss sie eine Entschädigung zahlen. Eine Ausnahme sind außergewöhnliche Umstände – doch auch nur dann, wenn die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht stehende versucht hat, um den Flug doch noch durchzuführen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Az.: 6 C 113/17), über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet. In dem verhandelten Fall ging es um einen Flug von Hamburg nach London, der gestrichen werden musste – weil bereits der Vorflug am Vorabend von London nach Hamburg wetterbedingt ausfiel.