Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Parkscheibe in Pink gilt nicht
Autofahrerin erhält Verwarnung
St. Augustin Ein vermeintliches Knöllchen wegen einer pinkfarbenen Parkscheibe hat in St. Augustin für Diskussionen gesorgt. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamts der Stadt bei Bonn hatte einer Autofahrerin einen Zettel am Auto mit dem Hinweis hinterlassen, dass ihre Parkscheibe ungültig sei. Sie werde in den nächsten Tagen die Höhe des Verwarngeldes erfahren.
Eine Sprecherin der Stadt betonte am Dienstag, dies sei die geltende Rechtslage. Laut Straßenverkehrsordnung müssten Parkscheiben blau-weiß sein. „Eine pinkfarbene Parkscheibe kann nicht anerkannt werden.“Allerdings gab die Stadt für die betroffene Autofahrerin Entwarnung: „Der Zettel war nur als freundlicher Hinweis gemeint. Ein Verwarngeld wird nicht erhoben.“Vor sechs Jahren hatte eine pinke Parkscheibe im Ruhrgebiet einer Autofahrerin ein Fünf-Euro-Knöllchen beschert. Das Aussehen der Scheibe sei wie bei Verkehrsschildern strikt geregelt, hieß es damals. Auch handgeschriebene Zettel mit einer Uhr seien nicht erlaubt.