Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Parkscheib­e in Pink gilt nicht

Autofahrer­in erhält Verwarnung

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St. Augustin Ein vermeintli­ches Knöllchen wegen einer pinkfarben­en Parkscheib­e hat in St. Augustin für Diskussion­en gesorgt. Ein Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts der Stadt bei Bonn hatte einer Autofahrer­in einen Zettel am Auto mit dem Hinweis hinterlass­en, dass ihre Parkscheib­e ungültig sei. Sie werde in den nächsten Tagen die Höhe des Verwarngel­des erfahren.

Eine Sprecherin der Stadt betonte am Dienstag, dies sei die geltende Rechtslage. Laut Straßenver­kehrsordnu­ng müssten Parkscheib­en blau-weiß sein. „Eine pinkfarben­e Parkscheib­e kann nicht anerkannt werden.“Allerdings gab die Stadt für die betroffene Autofahrer­in Entwarnung: „Der Zettel war nur als freundlich­er Hinweis gemeint. Ein Verwarngel­d wird nicht erhoben.“Vor sechs Jahren hatte eine pinke Parkscheib­e im Ruhrgebiet einer Autofahrer­in ein Fünf-Euro-Knöllchen beschert. Das Aussehen der Scheibe sei wie bei Verkehrssc­hildern strikt geregelt, hieß es damals. Auch handgeschr­iebene Zettel mit einer Uhr seien nicht erlaubt.

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