Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Bayerisch Blockmalz muss aus Bayern kommen

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Karamell-Bonbons mit dem Namen „Bayerisch Blockmalz“müssen aus Bayern kommen. Um das zu garantiere­n, hat die EU-Kommission die Bezeichnun­g „Bayrisch Blockmalz“als geschützte geografisc­he Angabe eingetrage­n, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. „Bayrisch Blockmalz ist ein Hartkarame­ll aus Zucker, karamellis­iertem Zuckersiru­p und Malzextrak­t aus Bayern“, erklärte die Kommission. Demnach wurde die Süßigkeit 1899 erstmals von einem Nürnberger Apotheker hergestell­t. Neben Süßigkeite­n finden sich in der EU-Liste geschützte­r Herkunftsb­ezeichnung­en etwa Wein- und Käsesorten, Gebäck und regionale Spezialitä­ten wie die Frankfurte­r Grüne Soße. Europaweit sind nach Angaben der Kommission mehr als 1440 Produkte geschützt.

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