Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Bayerisch Blockmalz muss aus Bayern kommen
Karamell-Bonbons mit dem Namen „Bayerisch Blockmalz“müssen aus Bayern kommen. Um das zu garantieren, hat die EU-Kommission die Bezeichnung „Bayrisch Blockmalz“als geschützte geografische Angabe eingetragen, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. „Bayrisch Blockmalz ist ein Hartkaramell aus Zucker, karamellisiertem Zuckersirup und Malzextrakt aus Bayern“, erklärte die Kommission. Demnach wurde die Süßigkeit 1899 erstmals von einem Nürnberger Apotheker hergestellt. Neben Süßigkeiten finden sich in der EU-Liste geschützter Herkunftsbezeichnungen etwa Wein- und Käsesorten, Gebäck und regionale Spezialitäten wie die Frankfurter Grüne Soße. Europaweit sind nach Angaben der Kommission mehr als 1440 Produkte geschützt.