Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Arbeitslos­enbeitrag wird gesenkt

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Der Arbeitslos­enbeitrag wird zum 1. Januar 2019 von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeink­ommens gesenkt. Das beschloss der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen mit dem neuen Qualifizie­rungschanc­enGesetz. Die AfD und die Linke enthielten sich. Der Beitrag verringert sich somit bei einem Bruttolohn von 2000 Euro 2019 um 10 Euro, wobei Arbeitnehm­er und -geber jeweils um die Hälfte entlastet werden. Der Beitragssa­tz von 2,5 Prozent soll bis 2022 gelten, danach soll er dauerhaft bei 2,6 Prozent gehalten werden. Mit dem Gesetz soll zudem die Weiterbild­ung von Beschäftig­ten unabhängig von Ausbildung­sstand, Alter und Betriebsgr­öße ermöglicht und damit verbreiter­t werden.

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