Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Lieber mit dem Vermieter abklären
unbedenklich“, sagt Seidenspinner. Jedoch dürfe die Befestigung des Kranzes nicht die Tür beschädigen.
Sowohl Nachbarn als auch der Vermieter müssen eine Treppenhaus-Deko nicht ohne Weiteres hinnehmen, sondern können die Entfernung fordern, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Münster (Az.: 38 C 1858/08). Auch weihnachtliche Duftsprays dürfen nicht im ganzen Haus versprüht werden, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf vor einigen Jahren (Az.: 3 WX 98/03). Kerzen im Treppenhaus sind aufgrund der Brandgefahr ohnehin tabu.
Aufwendige und stark leuchtende Weihnachtsdekorationen sollten vorab mit dem Hauseigentümer und den übrigen Bewohnern abgesprochen werden. „Eine gemeinsame Aktion bringt viel mehr Freude und vermeidet unnötigen Ärger in der Vorweihnachtszeit“, empfiehlt Seidenspinner.