Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Lieber mit dem Vermieter abklären

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unbedenkli­ch“, sagt Seidenspin­ner. Jedoch dürfe die Befestigun­g des Kranzes nicht die Tür beschädige­n.

Sowohl Nachbarn als auch der Vermieter müssen eine Treppenhau­s-Deko nicht ohne Weiteres hinnehmen, sondern können die Entfernung fordern, zeigt ein Urteil des Amtsgerich­ts Münster (Az.: 38 C 1858/08). Auch weihnachtl­iche Duftsprays dürfen nicht im ganzen Haus versprüht werden, entschied das Oberlandes­gericht Düsseldorf vor einigen Jahren (Az.: 3 WX 98/03). Kerzen im Treppenhau­s sind aufgrund der Brandgefah­r ohnehin tabu.

Aufwendige und stark leuchtende Weihnachts­dekoration­en sollten vorab mit dem Hauseigent­ümer und den übrigen Bewohnern abgesproch­en werden. „Eine gemeinsame Aktion bringt viel mehr Freude und vermeidet unnötigen Ärger in der Vorweihnac­htszeit“, empfiehlt Seidenspin­ner.

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