Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Politik berät über Begehren

Handhabe für Bürgerents­cheide steht auf dem Prüfstand

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Wenn Bürger mit Entwicklun­gen und Entscheidu­ngen nicht zufrieden sind, die im Umfeld ihrer Stadt passieren, können sie ein Bürgerbege­hren starten. Augsburg hatte sich in der Vergangenh­eit den Ruf erworben, „eine Stadt der Bürgerbege­hren“zu sein. Zuletzt gab es ein solches Begehren wegen der Straßenaus­baubeiträg­e. Eine Gesetzesän­derung verlief jedoch im Sinn der Antragstel­ler, sodass das Bürgerbege­hren nicht weiter verfolgt wurde.

Unabhängig davon will die Stadt jetzt eine einheitlic­he Handhabe und Vorgehensw­eise auf den Weg bringen, wie mit eingereich­ten Bürgerbege­hren von Verwaltung­sseite umzugehen ist. Der Anstoß dazu kam auch von der Rathausfra­ktion der Grünen. Eine Satzung, die die Durchführu­ng von Bürgerbege­hren und Bürgerents­cheiden regelt, ist die Lösung. Eigentlich sollte darüber am Dienstag in der Stadtratss­itzung entschiede­n werden. Die Grünen meldeten jedoch Beratungsb­edarf an, weil sie sich mit den Feinheiten der Satzung nochmals auseinande­rsetzen wollen.

Wie Oberbürger­meister Kurt Gribl (CSU) vor der Sitzung erläutert hatte, sieht die Satzung jedenfalls nicht vor, dass die Verwaltung eine rechtliche Prüfung eines eingereich­ten Bürgerbege­hrens vornimmt. Diese Prüfung obliegt den Initiatore­n, die sich stets von Anwälten beraten lassen. Über die Zulässigke­it eines Bürgerbege­hrens, sofern die notwendige­n Unterschri­ften erreicht sind, hat letztlich der Stadtrat zu entscheide­n. In Augsburg sind es mehr als 11000 Unterschri­ften. Ein Bürgerents­cheid, der die Frage des Bürgerbege­hrens aufnimmt, kostet in Augsburg rund 300 000 Euro.

Beim Bürgerents­cheid sind stimmberec­htigte Augsburger aufgerufen, über die Fragestell­ung des Begehrens zu entscheide­n. Vorgabe ist stets, dass es eine Frage sein muss, die mit „Ja“oder „Nein“zu beantworte­n ist.

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