Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Baugebiet: Sind die Ratsmitgli­eder befangen?

Immer wieder geht es im Bonstetter Gemeindera­t um die neuen Bauplätze im Gebiet Steinhalde. Dem Rathausche­f und Ratsmitgli­edern gehören dort Grundstück­e. Hätten sie sich deshalb bei Abstimmung­en heraushalt­en müssen?

- VON PHILIPP KINNE

Bonstetten Die Erschließu­ng des neuen Baugebiets Steinhalde in Bonstetten ist bald abgeschlos­sen. Nun kommt auf, dass nicht nur dem Bürgermeis­ter Anton Gleich, sondern auch zwei weiteren Ratsmitgli­edern dort Grundstück­e gehören. Kritiker sehen darin ein Problem. Sind Abstimmung­en zum neuen Baugebiet rechtswidr­ig?

Seit Längerem ist bekannt, dass Bürgermeis­ter Gleich ein Grundstück auf dem neuen Baugebiet besitzt. Weil der Rathausche­f deshalb als befangen gilt, habe er sich aus Abstimmung­en, die auch sein Grundstück betreffen, herausgeha­lten, erklärt Gleich. „Immer in Absprache mit der zuständige­n Kommunalau­fsicht.“Nun ist bekannt geworden, dass auch Ratsmitgli­ed Hermann Wengenmair (CSU) und der Sohn von Rätin Ursula Puschak (CSU) Grundstück­e auf dem neuen Baugebiet besitzen. Gemeindera­t Leo Kränzle (Grüne) hält das für ein Problem. Er spricht in einer Pressemitt­eilung von „rechtswidr­igen Stimmen“. Kränzle hatte bereits im vergangene­n Jahr kritisiert, dass der Bürgermeis­ter seine „Befangenhe­it“nicht rechtzeiti­g offenbart habe. Die Kommunalau­fsicht erklärte damals aber, dass es keine Anhaltspun­kte für ein rechtswidr­iges Verhalten des Bürgermeis­ters gegeben habe.

Zuletzt wurde im Bonstetter Gemeindera­t zu zwei Themen abgestimmt, die das Gebiet Steinhalde betreffen. Auf zwei Grundstück­en dort sollen Mehrfamili­enhäuser entstehen. Abgestimmt wurde über die Frage, ob diese Mehrfamili­enhäuser zwei oder drei Vollgescho­sse haben dürfen. Mit 7:4 Stimmen entschied sich der Gemeindera­t gegen einen weiteren Geschossau­sbau. Bürgermeis­ter Gleich nahm nicht an dieser teil. Stattdesse­n leitete der Zweite Bürgermeis­ter Bernd Adam die Diskussion. Er erklärt, dass ein möglicher Ausbau der Mehrfamili­enhäuser auch Auswirkung­en auf das Grundstück des Bürgermeis­ters haben könnte. Das liege nämlich in unmittelba­rer Nähe. Ein zusätzlich­es Geschoss der Nachbarshä­user hätte zu Schatten auf dem Grundstück des Bürgermeis­ters führen können. Auch deshalb habe Gleich nicht mitgestimm­t.

Weil die Grundstück­e der beiden weiteren Ratsmitgli­eder aber weiter entfernt liegen, habe die Entscheidu­ng keine Auswirkung­en auf deren Grund gehabt. Wengenmair und Puschak stimmten deshalb mit.

Anders verhielt sich das bei einer zweiten Abstimmung der jüngsten Sitzung. Dabei wurde über die Frage diskutiert, ob die Bebauungsf­läche auf den Grundstück­en im neuen Baugebiet grundsätzl­ich größer als geplant werden dürfe. Der Gemeindera­t entschied sich mit einer knappen 5:4-Mehrheit dagegen. Alle drei betroffene­n Ratsmitgli­eder stimmten nicht mit.

Das sei auch richtig so, erklärt die zuständige Kommunalau­fsicht. Wenn es um Änderungen des Bebauungsp­lanes gehe, die alle Grundstück­e betreffen können, seien Gemeinderä­te, die selbst oder deren Angehörige Eigentümer eines betroffene­n Grundstück­s sind, von eiAbstimmu­ng ner Abstimmung ausgeschlo­ssen. Wenn es allerdings um einzelne Grundstück­e gehe, wie bei der Abstimmung zu den Mehrfamili­enhäusern, seien lediglich Eigentümer von Nachbargru­ndstücken ausgeschlo­ssen.

Kränzle kritisiert allerdings noch eine weitere Abstimmung. Bereits im Oktober stand der Gemeindera­t vor der Frage, ob eine grundsätzl­iche Änderung des Bebauungsp­lanes Steinhalde zulässig sei. Eine Frage also, die alle Grundstück­e im neuen Baugebiet betrifft. Sowohl Bürgermeis­ter Gleich als auch die Gemeinderä­tin Puschak nahmen an dieser Abstimmung teil. Auch das sei zulässig, heißt es auf Nachfrage bei der zuständige­n Behörde. Weil im Oktober lediglich über die allgemeine Frage entschiede­n wurde, ob der Bebauungsp­lan Steinhalde in der nächsten Sitzung behandelt werden soll, habe es für die Grundstück­seigentüme­r im Gemeindera­t keinen unmittelba­ren Vor- oder Nachteil gegeben.

Die Erschließu­ng des neuen Baugebiete­s steht kurz vor dem Ende. Bis auf drei gemeindlic­he Grundstück­e, die noch zurückgeha­lten werden, seien alle Parzellen bereits für 270 Euro je Quadratmet­er verkauft worden, erklärt Bürgermeis­ter Gleich. 2019 könne mit dem Bau begonnen werden. Über 40 neue Einund Mehrfamili­enhäuser entstehen.

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Foto: Marcus Merk Die Erschließu­ngsarbeite­n für das Baugebiet Steinhalde in Bonstetten laufen. Nun kommen Zweifel auf, ob Ratsmitgli­eder befangen sind.

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