Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Nur mit Führerschein
Wie das Fahren mit dem E-Tretroller reguliert werden soll
Berlin Noch fehlt die offizielle Erlaubnis. Erst im kommenden Jahr wird das Bundesverkehrsministerium die kleinen stromgetriebenen Tretroller zulassen, die in anderen Ländern schon zum Straßenbild der Städte gehören. Aber die Ministerialbeamten sind schon fleißig dabei, das neue Verkehrsmittel zu regulieren. Wer also künftig mit solch einem Gefährt, auch Kick-Scooter genannt, durch die Stadt brausen möchte, braucht erst einmal einen Führerschein. Weil die erlaubte Höchstgeschwindigkeit über zwölf Stundenkilometern liegt, geht es auch nicht mehr ohne Versicherung – das Mofa lässt grüßen. Eine Plakette am „Elektrokleinstfahrzeug“soll die Haftpflichtversicherung nachweisen, erklärte die Bundesregierung auf Anfrage der Grünen. Es gibt noch mehr: Tretroller sollen überwiegend die Radwege, sofern vorhanden, nutzen. Um die Tempounterschiede zu Fahrrädern möglichst gering zu halten, sollen diese Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen auch Hoverboards gehören, je nach Bauart maximal zwölf bis 20 km/h schnell fahren dürfen. Während hierzulande seit Jahren über eine Zulassung gestritten wird, gibt es in anderen Ländern wie beispielsweise den USA oder Russland bereits einen harten Wettbewerb unter den verschiedenen Anbietern. Diese verkaufen die Roller teils an Privatleute, teils gibt es aber auch RollerSharing, wie es die Deutschen von den Leihfahrrädern kennen.
Die Roller reizen auch die Autoindustrie: Während BMW im Ausland schon einen E-Tretroller im Angebot hat, will die DaimlerTochter Mytaxi noch dieses Jahr ins Verleihgeschäft einsteigen. Das fränkische Bamberg hat kürzlich angekündigt, den Roller-Verleih für den US-Anbieter Bird als erste deutsche Stadt per Sondergenehmigung erlauben zu wollen.