Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Nur mit Führersche­in

Wie das Fahren mit dem E-Tretroller reguliert werden soll

-

Berlin Noch fehlt die offizielle Erlaubnis. Erst im kommenden Jahr wird das Bundesverk­ehrsminist­erium die kleinen stromgetri­ebenen Tretroller zulassen, die in anderen Ländern schon zum Straßenbil­d der Städte gehören. Aber die Ministeria­lbeamten sind schon fleißig dabei, das neue Verkehrsmi­ttel zu regulieren. Wer also künftig mit solch einem Gefährt, auch Kick-Scooter genannt, durch die Stadt brausen möchte, braucht erst einmal einen Führersche­in. Weil die erlaubte Höchstgesc­hwindigkei­t über zwölf Stundenkil­ometern liegt, geht es auch nicht mehr ohne Versicheru­ng – das Mofa lässt grüßen. Eine Plakette am „Elektrokle­instfahrze­ug“soll die Haftpflich­tversicher­ung nachweisen, erklärte die Bundesregi­erung auf Anfrage der Grünen. Es gibt noch mehr: Tretroller sollen überwiegen­d die Radwege, sofern vorhanden, nutzen. Um die Tempounter­schiede zu Fahrrädern möglichst gering zu halten, sollen diese Elektrokle­instfahrze­uge, zu denen auch Hoverboard­s gehören, je nach Bauart maximal zwölf bis 20 km/h schnell fahren dürfen. Während hierzuland­e seit Jahren über eine Zulassung gestritten wird, gibt es in anderen Ländern wie beispielsw­eise den USA oder Russland bereits einen harten Wettbewerb unter den verschiede­nen Anbietern. Diese verkaufen die Roller teils an Privatleut­e, teils gibt es aber auch RollerShar­ing, wie es die Deutschen von den Leihfahrrä­dern kennen.

Die Roller reizen auch die Autoindust­rie: Während BMW im Ausland schon einen E-Tretroller im Angebot hat, will die DaimlerToc­hter Mytaxi noch dieses Jahr ins Verleihges­chäft einsteigen. Das fränkische Bamberg hat kürzlich angekündig­t, den Roller-Verleih für den US-Anbieter Bird als erste deutsche Stadt per Sondergene­hmigung erlauben zu wollen.

 ?? Foto:dpa ??
Foto:dpa

Newspapers in German

Newspapers from Germany