Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Intendant Latchinian erhält Recht und Abfindung

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Der Rechtsstre­it zwischen dem Theater Rostock und Ex-Intendant Sewan Latchinian ist zugunsten des gekündigte­n Theaterche­fs beendet. Der Bundesgeri­chtshof Karlsruhe wies eine Beschwerde der Volkstheat­er Rostock GmbH gegen eine Entscheidu­ng des Rostocker Oberlandes­gerichts von 2017 ab. Latchinian hatte 2014 seine Stelle in Rostock angetreten und stets für den Erhalt der vier Sparten am Theater und bessere finanziell­e Ausstattun­g gekämpft. Ein Vergleich der Theaterpol­itik Mecklenbur­g-Vorpommern­s mit den Zerstörung­en der Terrormili­z IS führte zu einer ersten Kündigung 2015. Diese wurde nach Protesten zurückgeno­mmen, bis im Juni 2016 die zweite Kündigung ausgesproc­hen wurde – u. a. wegen Verstoß gegen die Verschwieg­enheitspfl­icht. Die jetzige Entscheidu­ng heißt nicht, dass Latchinian wieder seine Stelle antreten kann – es geht um eine Abfindung.

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