Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Energieaus­weis auf Gültigkeit prüfen

Heuer und im nächsten Jahr laufen viele ab

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Beim Kauf von Kühlschran­k, Staubsauge­r oder Waschmasch­ine können Verbrauche­r am Energielab­el ablesen, wie energiespa­rend das Gerät ist. Auch wer eine Immobilie kaufen oder mieten möchte, kann sich vorab über die Energieeff­izienz des Gebäudes informiere­n – mithilfe des Energieaus­weises.

Dieses Dokument zeigt auf einer Skala von Grün nach Rot den energetisc­hen Zustand des Hauses an. Damit können potenziell­e Mieter oder Käufer die Energieeff­izienz verschiede­ner Gebäude vergleiche­n. Den Energieaus­weis stellen dazu berechtigt­e Personen, etwa Fachhandwe­rker oder Bauingenie­ure, aus. Meist können Eigentümer von Bestandsge­bäuden dabei zwischen zwei Varianten wählen: dem Verbrauchs- oder dem Bedarfsaus­weis.

Bei Ersterem basiert das Ergebnis auf dem bisherigen Energiever­brauch der Bewohner. Für den Bedarfsaus­weis überprüft dagegen ein Experte Gebäude und Heizung und berechnet daraus den Energiebed­arf. „Der Bedarfsaus­weis kostet mehr, ist aber objektiver und aussagekrä­ftiger“, erklärt Kerstin Vogt, Leiterin der Geschäftss­telle des Forums für Energieeff­izienz in der Gebäudetec­hnik VdZ. Die Ausweispfl­icht für Gebäude, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen, besteht in Deutschlan­d seit Januar 2009. Für Wohngebäud­e, die bis 1965 errichtet wurden, gilt diese Pflicht schon seit Juli 2008 und für Neubauten bereits seit 2002. Da Energieaus­weise zehn Jahre gültig sind, laufen heuer und 2019 viele der Ausweise ab.

Bußgelder drohen

Betroffene Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen, müssen sich daher einen neuen Ausweis ausstellen lassen. Denn nach der Energieein­sparverord­nung (EnEV) sind sie verpflicht­et, Miet- oder Kaufintere­ssenten spätestens bei der Besichtigu­ng einen aktuellen Ausweis vorzulegen und bei Vertragsab­schluss zu übergeben. Auch in der Anzeige müssen energetisc­he Kennwerte angegeben werden. Andernfall­s drohen Bußgelder von bis zu 15 000 Euro. Mit einer Modernisie­rung der Heizung, etwa durch den Einbau eines effiziente­n Brennwertk­essels oder einer Wärmepumpe, können die energetisc­hen Kennwerte des Energieaus­weises erheblich verbessert werden. „Wer in die Sanierung der Heizung investiert, erhöht auch die Attraktivi­tät der Immobilie“, so Vogt. Wichtig sei, den Energieaus­weis nach einer Modernisie­rung neu ausstellen zu lassen. Im Übrigen lohne sich eine moderne Heizung auch für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Sie können ihren Wohnkomfor­t steigern und langfristi­g die Heizkosten senken. pm

IWeitere Infos im Internet www.intelligen­t-heizen.info

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