Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Krankenkas­se muss teure Behandlung in USA zahlen

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Gesetzlich­e Krankenkas­sen müssen unter Umständen auch sehr hohe Kosten für eine Behandlung im Ausland bezahlen. Das entschied das Sozialgeri­cht Bremen zugunsten eines lebensbedr­ohlich kranken Jugendlich­en in einem am Freitag veröffentl­ichten Urteil, bei dem es um eine 300 000 Euro teure Behandlung in den USA ging. Erfolgvers­prechende Behandlung­smöglichke­iten in Deutschlan­d habe es nicht mehr gegeben. Der Jugendlich­e wurde mit einem schweren Herzfehler geboren und litt als Folge an einer seltenen Bronchitis fibroplast­ica. Seine Krankenkas­se wollte die Kosten nicht übernehmen.

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