Augsburger Allgemeine (Land Nord)

So oft hat der Wolf zugebissen

Wie viele Tiere der Räuber dieses Jahr gerissen hat und was Schafhalte­r und Umweltschü­tzer sagen

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Augsburg Wölfe haben in diesem Jahr im Freistaat fünf Schafe und drei Kälber gerissen. Als Entschädig­ung dafür bekamen Schäfer und Landwirte insgesamt 2780 Euro, wie das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) in Augsburg auf Anfrage mitteilte. Im Landkreis Oberallgäu riss ein Wolf drei Schafe und drei Kälber, Letztere an unterschie­dlichen Tagen und Orten. In den Landkreise­n Regensburg und Neustadt an der Waldnaab in der Oberpfalz fiel jeweils ein Schaf einem Wolf zum Opfer. Im vergangene­n Jahr waren vier Lämmer von einem Wolf getötet worden, 2016 gab es ein totes und ein verletztes Schaf. Die Landwirtsc­haftsverwa­ltung habe genau festgelegt, wie viel Geld für ein Lamm, ein Mutterscha­f oder einen Bock gezahlt wird, erklärte ein LfU-Sprecher. Ein Lamm etwa sei 120 Euro wert. Das Geld stammt aus dem „Ausgleichs­fonds Große Beutegreif­er“.

Der Geschäftsf­ührer des Landesverb­ands der Bayerische­n Schafhalte­r, René Gomringer, kritisiert­e, dass solche Zahlungen überhaupt nötig geworden seien. „So weit sollte es gar nicht kommen“, sagte er. Der Zorn unter den Schafhalte­rn sei groß, sie fühlten sich mit der Herausford­erung der Rückkehr der Wölfe nach Bayern alleingela­ssen.

Seit 2006 werden in Bayern immer wieder Wölfe nachgewies­en – in der Regel sind es durchziehe­nde Jungtiere. Ein standorttr­eues Wolfspaar gibt es im Freistaat seit Anfang 2018 im Landkreis Bayreuth. Im Sommer wurden dort auch zwei Wolfswelpe­n fotografie­rt. Zudem gibt es je ein standorttr­eues Paar im oberpfälzi­schen Grafenwöhr sowie im Nationalpa­rk Bayerische­r Wald.

Der „Aktionspla­n Wolf“der Staatsregi­erung sieht vor, dass verhaltens­auffällige Wölfe abgeschoss­en werden dürfen. Dies sei aber das letzte Mittel. Zunächst sei zu prüfen, ob Zäune oder Schutzhund­e Wirkung zeigen. Umweltschü­tzer kritisiert­en den Entwurf als „Abschusspl­an“. Gomringer missfällt, dass dort nicht klar geregelt sei, wann ein Wolf, der ein Schaf gerissen hat, als problemati­sch genug einzustufe­n ist, dass er abgeschoss­en werden darf. Er betonte, dass ein totes Schaf nicht nur einen finanziell­en Verlust darstelle. Die meisten Tiere hätten einen ideellen Wert, mitunter auch einen persönlich­en für die Schäfer.“

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Foto: Axel Heimken, dpa Wie viele Tiere hat der Wolf auf dem Gewissen?

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