Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Mit Namen ansprechen
Zu „ 100 Gramm Leberkäs und ein bisserl Datenschutz, bitte“(Bayern) vom 11. Dezember:
Es gibt Nachrichten, da kann man sich nur noch an den Kopf langen. Ich war 30 Jahre in der Gastronomie und im Einzelhandel beschäftigt. Meine Erfahrung war, gerade bei Stammkunden galt als oberstes Gebot die Namensnennung, um Achtung und Dankbarkeit auszudrücken, aber auch als kostenlose Werbung. Umgekehrt empfinde auch ich es anerkennend und respektabel, wenn ich als Kunde oder auch im allgemeinen Umgang, wenn möglich, mit meinem Namen angesprochen werde. Das Beispiel der Kundin im Metzgerladen zeigt, welcher Irrsinn sich in der Datenschutzverordnung ausbreitet, weil Menschen den Sinn von auswuchernden Gesetzesvorgaben nicht mehr begreifen.
Rudolf Amann, Sulzberg