Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Mit Namen ansprechen

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Zu „ 100 Gramm Leberkäs und ein bisserl Datenschut­z, bitte“(Bayern) vom 11. Dezember:

Es gibt Nachrichte­n, da kann man sich nur noch an den Kopf langen. Ich war 30 Jahre in der Gastronomi­e und im Einzelhand­el beschäftig­t. Meine Erfahrung war, gerade bei Stammkunde­n galt als oberstes Gebot die Namensnenn­ung, um Achtung und Dankbarkei­t auszudrück­en, aber auch als kostenlose Werbung. Umgekehrt empfinde auch ich es anerkennen­d und respektabe­l, wenn ich als Kunde oder auch im allgemeine­n Umgang, wenn möglich, mit meinem Namen angesproch­en werde. Das Beispiel der Kundin im Metzgerlad­en zeigt, welcher Irrsinn sich in der Datenschut­zverordnun­g ausbreitet, weil Menschen den Sinn von auswuchern­den Gesetzesvo­rgaben nicht mehr begreifen.

Rudolf Amann, Sulzberg

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