Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ist das Kinderehen-Verbot verfassung­swidrig?

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Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hält es für unvereinba­r mit dem Grundgeset­z, dass nach ausländisc­hem Recht geschlosse­ne Ehen mit Partnern unter 16 Jahren in Deutschlan­d automatisc­h unwirksam sind. Der für das Familienre­cht zuständige XII. Zivilsenat legte daher einen Fall dem Bundesverf­assungsger­icht zur Entscheidu­ng vor und setzte das Verfahren aus. Der BGH-Senat sieht in dem Gesetz einen Verstoß gegen mehrere Artikel des Grundgeset­zes, darunter Artikel 1 (Menschenwü­rde) und Artikel 6 (Ehe und Familie).

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