Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Finanziell­er Ausgleich für die Kurzzeitpf­lege?

Ob der Kreis den Einrichtun­gen unter die Arme greift, entscheide­t der Kreistag

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Landkreis Augsburg Gibt der Landkreis Augsburg Geld, um den Mangel an Kurzzeitpf­legeplätze­n zu beheben? In der letzten Sitzung des Beirats für Soziales und Seniorenfr­agen wurde diskutiert, ob der Landkreis Augsburg die Bereitstel­lung von Kurzzeitpf­legeplätze­n finanziell fördert, indem er den personelle­n Mehraufwan­d, der den Einrichtun­gen durch die Aufnahme eines Kurzzeitpf­legegastes gegenüber der Aufnahme eines vollstatio­nären Bewohners entsteht, finanziell ausgleicht. Der Beirat für Soziales und Seniorenfr­agen empfiehlt eine solche Förderung; eine abschließe­nde Entscheidu­ng (auch zur eventuelle­n Förderhöhe) fällt bei den Haushaltsb­eratungen, die Anfang kommenden Jahres im Kreistag und seinen Gremien anstehen.

Im Jahr 2019 wird der Landkreis Augsburg außerdem sein seniorenpo­litisches Gesamtkonz­ept, den Pflegebeda­rfsplan und die Bevölkerun­gsprognose fortschrei­ben, um aktuelle Zahlen zu erhalten und den Entwicklun­gen in diesem Bereich Rechnung zu tragen. Die Gemeinden im Landkreis Augsburg erhalten dann vom Landratsam­t auch Zahlen zur Altersentw­icklung und zum Pflegebeda­rf auf Gemeindeeb­ene kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Wie das Landratsam­t auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, ist die Personalsi­tuation bei den Pflegeheim­en im Augsburger Land „zum Teil durchaus angespannt ist“. Viele Einrichtun­gen würden über Schwierigk­eiten bei der Akquise sowohl von Pflegefach­kräften als auch von Pflegehilf­skräften klagen. Wie viele Mitarbeite­r eine Einrichtun­g braucht, richtet sich nach der Anzahl der Plätze und nach dem Pflegegrad der Bewohner. Mindestens die Hälfte der Pflegekräf­te müssen ausgebilde­te Fachkräfte sein.

Wenn es zu wenige Pflegekräf­te gibt, muss sich eine Einrichtun­g einen „freiwillig­en Aufnahmest­opp“auferlegen. Zweimal wurde das in diesem Jahr schon bei der Behörde bekannt. Allerdings müssen die Einrichtun­gen diese Stopps nicht melden, sodass die Zahl höher sein kann.

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