Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Von Türstehern brutal verprügelt?
Ein Mann erleidet in einer Gersthofer Diskothek eine lebensbedrohliche Kopfverletzung. Nun stehen fünf Sicherheitsmitarbeiter vor Gericht. Klarheit bringt eine erste Verhandlung nicht
Was genau sich in der Nacht auf Ostermontag 2017 in einer Gersthofer Diskothek zugetragen hat, kann auch die Gerichtsverhandlung anderthalb Jahre später nicht vollständig klären. Im Gegenteil: Im Prozess wurde die Ausgangssituation eher noch undurchsichtiger.
Was war geschehen? In der Aprilnacht war es gegen 2.30 Uhr zu einem Streit auf der Tanzfläche der Diskothek im Hery-Park gekommen. Sicherheitsmitarbeiter konnten die Lage zunächst beruhigen und brachten einen damals 42-Jährigen sowie dessen 46-jährigen Begleiter über den Notausgang nach draußen in den Hinterhof der Diskothek. Die Gruppe entfernte sich schließlich in Richtung eines angrenzenden Elektronikmarktes, wo es zu einer weiteren Auseinandersetzung unter Beteiligung des Sicherheitsdienstes kam. Dabei wurde der 42-Jährige massiv am Kopf verletzt. Er kam unter anderem mit Hirnblutungen, einem Schädelbasisbruch und einem Trommelfellriss ins Krankenhaus; die Ärzte schätzten seinen Zustand als lebensbedrohlich ein. Der 46-Jährige kam im wahrsten Sinne des Wortes mit einem blauen Auge davon – Diagnose: Augapfelprellung. Bei beiden Männern wurde im Nachgang eine erhebliche Alkoholisierung von fast zwei Promille festgestellt.
Wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung standen am Freitagvormittag nun fünf Türsteher der Diskothek vor dem Augsburger Amtsgericht, die laut Richter Roland Fink „alle mehrfach und einschlägig vorbestraft sind“. Lediglich zwei der fünf Angeklagten äußerten sich in der Verhandlung zu den Vorwürfen.
Der eine, ein 37-Jähriger, gab an, erst draußen dazugestoßen zu sein, als bereits eine Rangelei im Gange war. Wie viele Sicherheitsmitarbei- ter dabei gewesen waren, konnte weder durch seine, noch durch weitere Aussagen abschließend geklärt werden.
Die beiden später Verletzten seien draußen mit Gürteln auf die Sicherheitsmitarbeiter losgegangen, sagte der 37-Jährige. Richter Fink konnte seine Verwunderung ob der Geschehnisse nicht verbergen: „Es sieht komisch aus, wenn man einen Haupteingang hat und Leute mit mehreren Türstehern in den Hinterhof bringt. Besoffene Gäste, die sich aufführen und mit Gürteln wedeln – das ist Ihr Job, solche Situationen im Griff zu behalten.“
Ein zweiter Angeklagter, 31 Jahre alt, beschrieb das Verhalten der später Verletzten als „sehr, sehr aggressiv“. Unerwartet und entgegen seiner damaligen Aussage bei der Polizei schob er im Prozess die Schuld für die erheblichen Verletzungen des Opfers auf einen weiteren Türsteher, der bislang lediglich als Zeuge geführt wurde.
Kameraaufzeichnungen des angrenzenden Elektronikmarktes konnten das Geschehen nicht aufklären. Auch nach Befragung des Ermittlungsleiters sowie der beiden Opfer blieb unklar, wer wie in die Schlägerei verwickelt war.
Der damals 42-Jährige gab an, sich nicht mehr an die Schlägerei erinnern zu können. Normalerweise sei er aber ein friedlicher Typ, der nicht vorbestraft ist und gegen den noch nie ermittelt wurde. Der damals 46-jährige Verletzte wollte sich an Teile seiner damaligen Aussage nicht mehr erinnern und machte auf ausführlichste Nachfrage der Rechtsanwälte dreier Angeklagter teils widersprüchliche Angaben zu Schlägen und Tritten.
Da noch eine Vielzahl weiterer Zeugen zu hören sind und sich die Vertreter der Angeklagten nicht auf einen zeitnahen Fortsetzungstermin einigen konnten, wird das Verfahren zunächst ausgesetzt und im April 2019 neu terminiert.