Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Des einen Freud, des anderen Leid

Wichtige Gerichtsur­teile im Überblick

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● Lichterket­ten und Weihnachts­schmuck sind grundsätzl­ich erlaubt, wenn sie sicher installier­t sind, die Hausfassad­e nicht beschädigt wird und Nachbarn nicht übermäßig gestört werden (LG Berlin 65 S 390/09). Wird durch grell blinkende und ständig flackernde Weihnachts­dekoration des Nachbarn ein Mieter am Schlaf gehindert, kann der gegen diese Art der Zwangsbele­uchtung vorgehen. Er kann verlangen, dass die Lichter ab 22 Uhr ausgeschal­tet werden.

● Bunte Adventskrä­nze können Mieter an der Wohnungstü­r befestigen. Mitmieter im Haus dürfen hieran keinen Anstoß nehmen (LG Düsseldorf 25 T 500/98).

Wenn ein Mieter das gesamte Treppenhau­s von oben bis unten nach seinen Vorstellun­gen weihnachtl­ich dekoriert, müssen Nachbarn oder der Vermieter das nicht ohne Weiteres hinnehmen. Sie können die Entfernung der Dekoration fordern (AG Münster 38 C 1858/08).

● Weihnachtl­iche Duftsprays – egal ob Tanne, Vanille oder Zimt – dürfen nicht im ganzen Haus versprüht werden, da hier das Zusammenle­ben der Bewohner beeinträch­tigt

 ?? Foto: Javier Castro, stock.adobe.com ?? Manche zelebriere­n den Advent und das Weihnachts­fest, manche lassen die Zeit stillschwe­igend über sich ergehen. Und dann gibt es noch die Streitbare­n, die sich wegen der Deko in die Haare kriegen.
Foto: Javier Castro, stock.adobe.com Manche zelebriere­n den Advent und das Weihnachts­fest, manche lassen die Zeit stillschwe­igend über sich ergehen. Und dann gibt es noch die Streitbare­n, die sich wegen der Deko in die Haare kriegen.

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