Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Die Bayern scheitern am Grundgesetz
Wenn sich überhaupt jemand mit dem Grundgesetz in Deutschland auskennt, dann ist es wohl der FC Bayern. Das haben uns die Münchner im vergangenen Oktober bei einer eigens dazu einberufenen Pressekonferenz so eindrucksvoll demonstriert, dass wir nur noch verschämt zu Boden blicken konnten. Aber von den Bayern lernen, heißt auch fürs Leben lernen. Deshalb ist uns der Artikel 1 des Grundgesetzes so in Fleisch und Blut übergegangen, dass wir ihn heute selbst im volltrunkenen Zustand noch auswendig aufsagen können.
Bis vor kurzem hat sich bei uns die Meinung zementiert: Die Bayern und das Grundgesetz sind eine Symbiose wie Dick und Doof, wie Marianne und Michael oder wie Pommes und Fritz. Stimmt so aber nicht. Zwischen dem FC
Bayern und dem Grundgesetz sind deutliche Risse erkennbar. Wir sprechen jetzt über Artikel 5 des Grundgesetzes: Das Recht der freien Meinung.
Die hatte kürzlich Sky-Experte Dietmar Hamann geäußert. Der ehemalige Profi des FCB hat dabei tatsächlich die Qualitäten von Stürmer Robert Lewandowski in Frage gestellt und seinem Ex-Klub nahegelegt, den Angreifer perspektivisch zu ersetzen. Das hätte er sich lieber verkniffen.
Der Sturm der Entrüstung aus Richtung Säbener Straße ließ nicht lange auf sich warten. Bayerns Sportdirektor Hasan Salihamidzic wittert eine Verschwörung und rät dem Fernsehsender Sky, über das Problem Hamann „nachzudenken.“Klingt etwas nach Mafia. Nun, unter Polizeischutz muss man Hamann nicht stellen, zumal der ehemalige Profi etliche Fürsprecher hinter sich geschart hat. So wie den früheren Fernseh-Kommentator Marcel Reif.
Oder Gladbachs Sportdirektor Max Eberl: „Es ist nicht mein Anrecht, alle Kritiker mundtot zu machen. Ich muss das als Person auch ein Stück weit ertragen.“Fakt ist, der FC Bayern München ist diesmal krachend am Grundgesetz gescheitert.
Vielleicht sollten es die Bayern einfach mal mit den Zehn Geboten probieren. „Du sollst Brazzo, Uli und Karl-Heinz ehren.“Oder so ähnlich.