Augsburger Allgemeine (Land Nord)
FCA: Friedberger Ultra-Mitläufer verurteilt
Ein 21-Jähriger ließ sich in die aggressive Fanszene hineinziehen. Mittlerweile hat er den Absprung geschafft
Friedberg Er wohnt daheim, macht eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer und war bis zum 15. Oktober 2017 nie weiter negativ in Erscheinung getreten. Dennoch saß ein 21-Jähriger aus Rederzhausen am Dienstag als Angeklagter vor dem Aichacher Amtsgericht und wurde zu einer Geldauflage von 1 000 Euro verurteilt. Wie kam es dazu?
Damals besuchte der Angeklagte mit Freunden das RegionalligaFußballspiel zwischen dem FC Augsburg II und dem TSV 1860 München in der Augsburger WWK-Arena. Überhaupt ging er seinerzeit öfter ins Stadion, vor allem zu Spielen der Bundesligamannschaft des FCA. Dabei stand er stets im M-Block, in dem die treuesten, aber teils auch gewaltbereite Fans des Vereins ihre Tickets haben. „Nach den Spielen sind wir schon ab und zu noch in die Stadt gegangen. Es ist aber nie etwas vorgefallen“, sagte der schüchterne Angeklagte vor Gericht.
Angetrieben durch Freunde ging die Distanz zu den FCA-Ultras offenbar verloren. „Er ist der klassische Mitläufer“, sagte sein Verteidiger Hansjörg Schmid am Dienstag. Am Rande des Spiels in der WWKArena stimmte der Angeklagte am 15. Oktober 2017 mit in Gesänge ein, darunter der Ausruf „Bullenschweine“.
Nach dem Spiel dann wollte er nach eigener Aussage lediglich mit einem Freund ein Bier in der Augsburger Innenstadt trinken gehen. Allerdings geriet er im Gefolge von Mitgliedern der Ultra-Gruppierung „Legio Augusta“in eine Auseinandersetzung mit gegnerischen Fans. „Klar ist aber, dass sich mein Mandant im Hintergrund gehalten hat“, so Verteidiger Schmid. Aus Sicht von Richterin Eva Grosse hätte sich der Angeklagte allerdings von der Gruppe entfernen können: „Das wäre deutlich klüger gewesen.“
Verurteilt wurde der 21-Jährige allerdings über die Beleidigung am Stadion hinaus für das Mitführen eines Zahnschutzes und eines Tuches zum Zweck der Vermummung. Zwar trug er beide Gegenstände nicht, wie Videos belegen. Allerdings verbietet das Bayerische Versammlungsgesetz das bloße Tragen der Gegenstände am Körper bei einer Veranstaltung.
An tätlichen Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern am Moritzplatz und später am Hunoldsgraben nahm der Angeklagte in der Folge nicht aktiv teil, sondern war lediglich in der Ultra-Gruppe mit rund 80 Personen unterwegs. Staatsanwältin Simone Schönberger beantragte folglich die Einstellung des Verfahrens im Anklagepunkt Landfriedensbruch, das Gericht folgte ihrer Ansicht.
Mittlerweile besucht der 21-Jährige kaum noch Spiele des FCA, geht auf Distanz zur aktiven Fanszene. „Der Tag war schlimm, so etwas hätte ich mir nie gedacht.“Richterin Grosse sagte nach dem Urteil zum Angeklagten: „Ich bin sicher, so etwas passiert Ihnen nicht mehr. Gehen Sie gerne wieder zum Fußball, aber suchen Sie in solchen Situationen das Weite.“Die Geldauflage geht in Ratenzahlung an den Verein Brücke aus Augsburg.