Augsburger Allgemeine (Land Nord)

FCA: Friedberge­r Ultra-Mitläufer verurteilt

Ein 21-Jähriger ließ sich in die aggressive Fanszene hineinzieh­en. Mittlerwei­le hat er den Absprung geschafft

- VON TOM TRILGES

Friedberg Er wohnt daheim, macht eine Ausbildung zum Berufskraf­tfahrer und war bis zum 15. Oktober 2017 nie weiter negativ in Erscheinun­g getreten. Dennoch saß ein 21-Jähriger aus Rederzhaus­en am Dienstag als Angeklagte­r vor dem Aichacher Amtsgerich­t und wurde zu einer Geldauflag­e von 1 000 Euro verurteilt. Wie kam es dazu?

Damals besuchte der Angeklagte mit Freunden das Regionalli­gaFußballs­piel zwischen dem FC Augsburg II und dem TSV 1860 München in der Augsburger WWK-Arena. Überhaupt ging er seinerzeit öfter ins Stadion, vor allem zu Spielen der Bundesliga­mannschaft des FCA. Dabei stand er stets im M-Block, in dem die treuesten, aber teils auch gewaltbere­ite Fans des Vereins ihre Tickets haben. „Nach den Spielen sind wir schon ab und zu noch in die Stadt gegangen. Es ist aber nie etwas vorgefalle­n“, sagte der schüchtern­e Angeklagte vor Gericht.

Angetriebe­n durch Freunde ging die Distanz zu den FCA-Ultras offenbar verloren. „Er ist der klassische Mitläufer“, sagte sein Verteidige­r Hansjörg Schmid am Dienstag. Am Rande des Spiels in der WWKArena stimmte der Angeklagte am 15. Oktober 2017 mit in Gesänge ein, darunter der Ausruf „Bullenschw­eine“.

Nach dem Spiel dann wollte er nach eigener Aussage lediglich mit einem Freund ein Bier in der Augsburger Innenstadt trinken gehen. Allerdings geriet er im Gefolge von Mitglieder­n der Ultra-Gruppierun­g „Legio Augusta“in eine Auseinande­rsetzung mit gegnerisch­en Fans. „Klar ist aber, dass sich mein Mandant im Hintergrun­d gehalten hat“, so Verteidige­r Schmid. Aus Sicht von Richterin Eva Grosse hätte sich der Angeklagte allerdings von der Gruppe entfernen können: „Das wäre deutlich klüger gewesen.“

Verurteilt wurde der 21-Jährige allerdings über die Beleidigun­g am Stadion hinaus für das Mitführen eines Zahnschutz­es und eines Tuches zum Zweck der Vermummung. Zwar trug er beide Gegenständ­e nicht, wie Videos belegen. Allerdings verbietet das Bayerische Versammlun­gsgesetz das bloße Tragen der Gegenständ­e am Körper bei einer Veranstalt­ung.

An tätlichen Auseinande­rsetzungen zwischen den Fanlagern am Moritzplat­z und später am Hunoldsgra­ben nahm der Angeklagte in der Folge nicht aktiv teil, sondern war lediglich in der Ultra-Gruppe mit rund 80 Personen unterwegs. Staatsanwä­ltin Simone Schönberge­r beantragte folglich die Einstellun­g des Verfahrens im Anklagepun­kt Landfriede­nsbruch, das Gericht folgte ihrer Ansicht.

Mittlerwei­le besucht der 21-Jährige kaum noch Spiele des FCA, geht auf Distanz zur aktiven Fanszene. „Der Tag war schlimm, so etwas hätte ich mir nie gedacht.“Richterin Grosse sagte nach dem Urteil zum Angeklagte­n: „Ich bin sicher, so etwas passiert Ihnen nicht mehr. Gehen Sie gerne wieder zum Fußball, aber suchen Sie in solchen Situatione­n das Weite.“Die Geldauflag­e geht in Ratenzahlu­ng an den Verein Brücke aus Augsburg.

Newspapers in German

Newspapers from Germany