Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Mutmaßliche Vergewaltigung: Haft oder Freispruch?
Eine Frau sagt, sie sei am Ufer des Hettenbachs von ihrem Ex-Freund vergewaltigt worden. Es gibt zwar Augenzeugen, doch die können im Prozess vor dem Landgericht keine Klarheit bringen. Staatsanwaltschaft und Verteidiger liegen in ihrer Sichtweise weit au
Mitte Juni wird es sehr früh hell. So war für die beiden Zeugen gegen 4.30 Uhr nicht schwer zu erkennen, was nur wenige Meter gegenüber am Ufer des Hettenbach geschah. „Die Frau hatte die Arme auf dem Geländer und in den Bach reingeschaut“, gab ein 66-jähriger Anlieger gestern vor dem Landgericht Augsburg zu Protokoll. Hinter ihr sah er einen Mann, der sich laut dem Zeugen auf die Frau zu bewegte. Die Frau habe sich umgeblickt, sich sonst aber „teilnahmslos“verhalten. Für den Anwohner war klar: Ein Pärchen trifft sich hier zum Sex. Als der 66-Jährige über den Bach rief, sie sollten mit der „Schweinerei“aufhören, verschwand erst die Frau, dann der Mann – mit heruntergelassener Hose – hinter einen nahen Busch. Die Anwohner legten sich wieder zu Bett.
Die Anwohner fielen aus allen Wolken, als drei Wochen später die Polizei sie anhören wollte – als Zeugen für eine angezeigte Vergewaltigung. „Wir haben mit uns gehadert“, so eine Zeugin vor Gericht. „Hatten wir den falschen Eindruck? Wir sahen keine Gefahr.“Auch das fremdsprachige „Geplapper“der Frau, das sie noch einige Minuten hörte, habe sie nicht als Ausdruck von Leid oder gar als Hilferufe bewertet. Seit der vergangenen Woche versucht die 3. Strafkammer am Landgericht zu klären, was sich Mitte Juni 2019 tatsächlich im Hettenbachpark abgespielt hat und wie
rechtlich zu bewerten ist. Am ersten Verhandlungstag sagte der 48-jährige Angeklagte, es habe – nachdem er zwei Stunden zuvor die Frau mehrmals heftig ins Gesicht geschlagen hatte – in jenen Morgenstunden in dem Park in Oberhausen einvernehmlichen Sex gegeben. Die 44-jährige Frau sagte dagegen, das sei gegen ihren Willen geschehen, sie habe ihn allerdings gewähren lassen, weil sie Angst hatte.
Das Gericht hörte inzwischen mehrere Zeugen. Deren Aussagen waren nicht immer leicht nachvollziehbar – und auch nicht immer widerspruchsfrei. So berichtete ein 50-Jähriger, der wie der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer im türkischen Milieu Oberhausens zu Hause ist und beide seit Jahren kennt, die Frau habe ihm am Tag nach dem Vorfall ihre Verletzungen gezeigt und gesagt, ihr Ex-Freund habe sie vergewaltigt. Er glaubte ihr aber nicht, erzählt er, „das war für mich lächerlich“. Der jetzt Angeklagte habe sich an diese Stunden gar nicht erinnern können, so der Zeuge, er sei, wieder einmal, sehr betrunken gewesen. Tags darauf habe es in einem Oberhauser Lokal ein Treffen gegeben, bei dem sich Täter und Opfer ruhig unterhalten hätten.
Erst drei Wochen später, nach zwei Besuchen bei ihrer Ärztin, erstattete die Frau die Anzeige. Eine Freundin, die damals mit ihr zur Polizei gegangen ist, sah im Zeugenstand die 44-Jährige nicht als hilfloses Opfer. Sie hätte nach den Schläes gen ja leicht weggehen können, bemerkte sie, und sie habe sich auch nach dem Vorfall nach Kontakt mit ihrem Ex-Freund gesehnt. Das Gericht hörte auch die langjährige Lebensgefährtin des Angeklagten. Sie habe erst wenige Tage vor dem angeklagten Vorfall erfahren, dass der Vater ihrer drei Kinder sie über Jahre hinweg immer wieder mit verschiedenen Frauen betrogen hat, erzählte sie. Nach einer dreitägigen Trennung wollten sie es nochmals miteinander versuchen. Es hielt nur drei Wochen. Nachdem die Anzeige eingegangen und der 48-Jährige in Untersuchungshaft gekommen war, habe sich dessen Freund, der vor ihr im Zeugenstand war, angeboten, die Sache aus der Welt zu schaffen. Wenn sie dem Opfer 10000 Euro gebe, dann werde die Frau die Anzeige zurückziehen. Keiner habe ihr aber gesagt, dass ihrem Ex-Partner nicht nur Schläge, sondern eine Vergewaltigung vorgeworfen wurden.
Die Staatsanwaltschaft geht nach der Beweisaufnahme in dem Prozess davon aus, dass die Frau tatsächlich das Opfer einer Vergewaltigung geworden ist. Sie fordert deshalb eine Haftstrafe von fünf Jahren. Die Verteidiger Ralf Schönauer und Peter Zeitler dagegen sagen, der Angeklagte sei in diesem Punkt unschuldig, sie beantragten deshalb einen Freispruch vom Verdacht der Vergewaltigung – und eine „angemessene Strafe“dafür, dass der 48-Jährige die Frau geohrfeigt hatte. Ein Urteil in dem Prozess soll in der kommenden Woche fallen.