Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ein Bonus für Einheimisc­he?

Im Dinkelsche­rber Ortsteil Breitenbro­nn entsteht ein neues Baugebiet. Nun beschäftig­t sich der Marktrat mit der Frage, wie die Bürger vor Ort bei der Vergabe bevorzugt werden können. In anderen Gemeinden funktionie­rt das

- VON PHILIPP KINNE

Dinkelsche­rben Neuer Baugrund ist überall im Landkreis begehrt. Sind die Plätze erst einmal ausgeschri­eben, gibt es meist Listen mit Bewerbern. Nur: Wie kann die Gemeinde Einfluss darauf nehmen, wer am Ende bauen darf? Wie lässt sich verhindern, dass Spekulante­n die Grundstück­e kaufen? Und wie können Einheimisc­he bei der Vergabe bevorzugt werden? Mit diesen Fragen beschäftig­te sich nun der Marktrat. Für die Vergabe gibt es verschiede­ne Modelle, doch immer wieder kommt es deshalb zu Klagen.

In Ustersbach zum Beispiel einigte man sich auf ein solches Einheimisc­henmodell. Bei der Vergabe der Plätze im Baugebiet „Am Angerweg“, westlich der Bahnhofstr­aße sollten junge Familien aus dem Ort bevorzugt werden. Bevorzugt wurden junge Familien unter 35 Jahren mit mindestens einem Kind. Bei gleichen Voraussetz­ungen musste das Los entscheide­n. Auch in der Stadt Königsbrun­n setzt man auf dieses Modell. Dort erfolgt die Vergabe der kommunalen Grundstück­e nach einem Punktesyst­em. Bewertet werden die Antworten auf Fragen wie „Wie lange hat der Bewerber in Königsbrun­n gewohnt?“oder „Leben Kinder oder pflegebedü­rftige Angehörige im Haushalt?“. Wer die meisten Punkte gesammelt hat, erhält den Zuschlag für eine Parzelle. Aber ist das überhaupt rechtens?

den rechtliche­n Voraussetz­ungen zur Vergabe von Bauplätzen handele es sich um ein äußerst komplexes Thema, teilt das Landratsam­t Augsburg auf Nachfrage mit. Immer wieder kommt es zu Gerichtsve­rfahren, weil Interessen­ten sich benachteil­igt fühlen. Grundsätzl­ich ist es allerdings erlaubt, Einheimibe­i der Vergabe zu bevorzugen. Das hat der Europäisch­e Gerichtsho­f vor etwa drei Jahren beschlosse­n.

Welche Maßnahmen die Kommunen treffen können, um Einheimisc­hen oder jungen Familien das Bauen zu erleichter­n, ist in einem Leitfaden des Bauministe­riums aufBei gelistet. Diesen gibt es bereits seit 2017. Demnach kann die Gemeinde zum Beispiel eine Vermögens- oder Einkommens­obergrenze für Bewerber festlegen. Möglich ist außerdem die Bedürftigk­eit nach sozialen Kriterien festzulege­n. Berücksich­tigt werden kann demnach zum Beispiel die Zahl der Kinder oder pflegebesc­he dürftige Angehörige. Auch Bewerber, die ein Ehrenamt ausüben, können unter bestimmten Voraussetz­ungen bevorzugt werden, heißt es in den Leitlinien des Bauministe­riums. Wichtig ist, dass die Kommune das Verfahren offen und transparen­t gestalte.

Auch in Dinkelsche­rben könnte es nun ein solches Modell geben. Stefan Rittel (UW14) unterstütz­te den Vorschlag bei der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts. Er habe Sorge, dass Spekulante­n die neuen Grundstück­e in Breitenbro­nn für „wildes Geld“aufkaufen. Auch Reinhard Pentz (SPD) zeigte sich offen für das Einheimisc­henmodell. Pentz: „Die Kriterien müssen aber klar definiert werden.“Tobias Mayr (CSU) sprach sich außerdem für eine Bauverpfli­chtung aus. Wer ein Grundstück kauft, verpflicht­et sich demnach, innerhalb einer gewissen Zeit auch zu bauen. Ein erster Vorschlag der Verwaltung sieht eine Bauverpfli­chtung von acht Jahren für das Baugebiet „Breitenrai­näcker“in Breitenbro­nn vor. Falls der Käufer dennoch nicht baut, erhält der Markt ein Wiederkauf­srecht zum aktuellen Kaufpreis ohne Verzinsung.

Auf einen Beschluss konnte sich der Marktgemei­nderat bei der jüngsten Sitzung zu diesem Thema allerdings nicht einigen. Auf Antrag von Stefan Rittel soll nun ein Gremium einberufen werden, das sich mit möglichen Vergabekri­terien auseinande­rsetzt.

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Symbolfoto: Marcus Merk Ein neues Baugebiet soll in Breitenbro­nn entstehen. Nun wird diskutiert, wie ein Einheimisc­henmodell aussehen könnte, das Bürger der Gemeinde bevorzugt.

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