Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Ein Bonus für Einheimische?
Im Dinkelscherber Ortsteil Breitenbronn entsteht ein neues Baugebiet. Nun beschäftigt sich der Marktrat mit der Frage, wie die Bürger vor Ort bei der Vergabe bevorzugt werden können. In anderen Gemeinden funktioniert das
Dinkelscherben Neuer Baugrund ist überall im Landkreis begehrt. Sind die Plätze erst einmal ausgeschrieben, gibt es meist Listen mit Bewerbern. Nur: Wie kann die Gemeinde Einfluss darauf nehmen, wer am Ende bauen darf? Wie lässt sich verhindern, dass Spekulanten die Grundstücke kaufen? Und wie können Einheimische bei der Vergabe bevorzugt werden? Mit diesen Fragen beschäftigte sich nun der Marktrat. Für die Vergabe gibt es verschiedene Modelle, doch immer wieder kommt es deshalb zu Klagen.
In Ustersbach zum Beispiel einigte man sich auf ein solches Einheimischenmodell. Bei der Vergabe der Plätze im Baugebiet „Am Angerweg“, westlich der Bahnhofstraße sollten junge Familien aus dem Ort bevorzugt werden. Bevorzugt wurden junge Familien unter 35 Jahren mit mindestens einem Kind. Bei gleichen Voraussetzungen musste das Los entscheiden. Auch in der Stadt Königsbrunn setzt man auf dieses Modell. Dort erfolgt die Vergabe der kommunalen Grundstücke nach einem Punktesystem. Bewertet werden die Antworten auf Fragen wie „Wie lange hat der Bewerber in Königsbrunn gewohnt?“oder „Leben Kinder oder pflegebedürftige Angehörige im Haushalt?“. Wer die meisten Punkte gesammelt hat, erhält den Zuschlag für eine Parzelle. Aber ist das überhaupt rechtens?
den rechtlichen Voraussetzungen zur Vergabe von Bauplätzen handele es sich um ein äußerst komplexes Thema, teilt das Landratsamt Augsburg auf Nachfrage mit. Immer wieder kommt es zu Gerichtsverfahren, weil Interessenten sich benachteiligt fühlen. Grundsätzlich ist es allerdings erlaubt, Einheimibei der Vergabe zu bevorzugen. Das hat der Europäische Gerichtshof vor etwa drei Jahren beschlossen.
Welche Maßnahmen die Kommunen treffen können, um Einheimischen oder jungen Familien das Bauen zu erleichtern, ist in einem Leitfaden des Bauministeriums aufBei gelistet. Diesen gibt es bereits seit 2017. Demnach kann die Gemeinde zum Beispiel eine Vermögens- oder Einkommensobergrenze für Bewerber festlegen. Möglich ist außerdem die Bedürftigkeit nach sozialen Kriterien festzulegen. Berücksichtigt werden kann demnach zum Beispiel die Zahl der Kinder oder pflegebesche dürftige Angehörige. Auch Bewerber, die ein Ehrenamt ausüben, können unter bestimmten Voraussetzungen bevorzugt werden, heißt es in den Leitlinien des Bauministeriums. Wichtig ist, dass die Kommune das Verfahren offen und transparent gestalte.
Auch in Dinkelscherben könnte es nun ein solches Modell geben. Stefan Rittel (UW14) unterstützte den Vorschlag bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Er habe Sorge, dass Spekulanten die neuen Grundstücke in Breitenbronn für „wildes Geld“aufkaufen. Auch Reinhard Pentz (SPD) zeigte sich offen für das Einheimischenmodell. Pentz: „Die Kriterien müssen aber klar definiert werden.“Tobias Mayr (CSU) sprach sich außerdem für eine Bauverpflichtung aus. Wer ein Grundstück kauft, verpflichtet sich demnach, innerhalb einer gewissen Zeit auch zu bauen. Ein erster Vorschlag der Verwaltung sieht eine Bauverpflichtung von acht Jahren für das Baugebiet „Breitenrainäcker“in Breitenbronn vor. Falls der Käufer dennoch nicht baut, erhält der Markt ein Wiederkaufsrecht zum aktuellen Kaufpreis ohne Verzinsung.
Auf einen Beschluss konnte sich der Marktgemeinderat bei der jüngsten Sitzung zu diesem Thema allerdings nicht einigen. Auf Antrag von Stefan Rittel soll nun ein Gremium einberufen werden, das sich mit möglichen Vergabekriterien auseinandersetzt.