Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Ende einer Geschäftsidee
Haft für den „Führerscheinkönig“
Detmold Der selbst ernannte „Führerscheinkönig“von Detmold muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Detmold verurteilte den 52-jährigen Rolf Herbrechtsmeier wegen Betruges in 37 Fällen und versuchten Betruges in neun Fällen. Seine Ehefrau, 44, kam mit einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren davon. Herbrechtsmeier hatte Autofahrern, denen in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, tausendfach dabei geholfen, einen Ersatz im EU-Ausland zu bekommen. Zahlreiche Kunden aus dem ganzen Bundesgebiet aber gingen laut Anklage trotz geleisteter Zahlungen leer aus. Zweimal hatten die Anwälte mithilfe von psychiatrischen Gutachtern versucht, Herbrechtsmeier für schuldunfähig zu erklären: einmal wegen einer vermeintlichen Hirnschädigung, einmal wegen des großen Alkoholkonsums des Angeklagten. Beide Versuche scheiterten. Der gerichtlich bestellte Gutachter bescheinigte dem „Führerscheinkönig“, voll schuldfähig zu sein. Im Prozess selber lieferte sich Herbrechtsmeier immer wieder Wortduelle mit der Staatsanwaltschaft. Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2012 den FührerscheinTourismus deutscher Verkehrssünder eingeschränkt.