Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Hund misshandelt: Haftbefehl gegen Angeklagten
Ein 26-Jähriger, der einen Vierbeiner brutal gewürgt und geschlagen haben soll, erschien nicht zur Verhandlung
Weil eine zweijährige Hündin in die Wohnung uriniert haben soll, ist ein 26-jähriger Mann laut Anklage der Staatsanwaltschaft so in Wut geraten, dass er das Tier mit beiden Händen würgte. Danach soll er dann mindestens 15 Mal auf die völlig wehrlose Hündin eingeschlagen haben. Der Jack-Russel-Mischling erlitt mehrere Leberrisse und musste eingeschläfert werden. Diese Tat sollte jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Doch der wegen Tiermisshandlung angeklagte Mann glänzte durch Abwesenheit. Beim nächsten Termin wird der 26-Jährige mit Sicherheit auf der Anklagebank Platz nehmen: Gegen ihn erging ein Haftbefehl.
Es war im April vorigen Jahres in der Nähe des Roten Tores: Eine junge Frau sah von ihrer Wohnung aus, wie der nun Angeklagte auf einem benachbarten Balkon sich brutal über den Hund, der auf dem Rücken lag, hermachte, ihn würgte und dann auf das Tier einprügelte. Die Hündin blieb bewegungslos liegen. Die empörte Zeugin rief die Polizei. Die schwer verletzte Hündin wurde in eine Tierklinik gebracht. Der Versuch, sie zu operieren und ihr damit das Leben zu retten, scheiterte. Der Mischlingshund,
der einer Freundin des Angeklagten gehörte, musste eingeschläfert werden. Die Tierhalterin war zum Zeitpunkt des Übergriffs nicht in der Wohnung gewesen.
Der wegen Tiermisshandlung angeklagte 26-Jährige ist der Justiz nicht unbekannt. Erst im März war er wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sein Bundeszentralregister umfasst fünf Einträge. Der Angeklagte
lebt inzwischen in Memmingen. Dort ist ihm im März persönlich von einem Polizisten die Ladung zu dem nun geplatzten Prozess überreicht worden. Richter Semsch wartete wie üblich eine Viertelstunde, ehe er auf Antrag des Staatsanwalts einen Haftbefehl erließ. Jetzt wird der Mann von der Polizei gesucht. Wird er festgenommen, muss er im Gefängnis bis zum nächsten Verhandlungstermin warten.