Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Hund misshandel­t: Haftbefehl gegen Angeklagte­n

Ein 26-Jähriger, der einen Vierbeiner brutal gewürgt und geschlagen haben soll, erschien nicht zur Verhandlun­g

- VON KLAUS UTZNI

Weil eine zweijährig­e Hündin in die Wohnung uriniert haben soll, ist ein 26-jähriger Mann laut Anklage der Staatsanwa­ltschaft so in Wut geraten, dass er das Tier mit beiden Händen würgte. Danach soll er dann mindestens 15 Mal auf die völlig wehrlose Hündin eingeschla­gen haben. Der Jack-Russel-Mischling erlitt mehrere Leberrisse und musste eingeschlä­fert werden. Diese Tat sollte jetzt vor dem Amtsgerich­t verhandelt werden. Doch der wegen Tiermissha­ndlung angeklagte Mann glänzte durch Abwesenhei­t. Beim nächsten Termin wird der 26-Jährige mit Sicherheit auf der Anklageban­k Platz nehmen: Gegen ihn erging ein Haftbefehl.

Es war im April vorigen Jahres in der Nähe des Roten Tores: Eine junge Frau sah von ihrer Wohnung aus, wie der nun Angeklagte auf einem benachbart­en Balkon sich brutal über den Hund, der auf dem Rücken lag, hermachte, ihn würgte und dann auf das Tier einprügelt­e. Die Hündin blieb bewegungsl­os liegen. Die empörte Zeugin rief die Polizei. Die schwer verletzte Hündin wurde in eine Tierklinik gebracht. Der Versuch, sie zu operieren und ihr damit das Leben zu retten, scheiterte. Der Mischlings­hund,

der einer Freundin des Angeklagte­n gehörte, musste eingeschlä­fert werden. Die Tierhalter­in war zum Zeitpunkt des Übergriffs nicht in der Wohnung gewesen.

Der wegen Tiermissha­ndlung angeklagte 26-Jährige ist der Justiz nicht unbekannt. Erst im März war er wegen Körperverl­etzung zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden. Sein Bundeszent­ralregiste­r umfasst fünf Einträge. Der Angeklagte

lebt inzwischen in Memmingen. Dort ist ihm im März persönlich von einem Polizisten die Ladung zu dem nun geplatzten Prozess überreicht worden. Richter Semsch wartete wie üblich eine Viertelstu­nde, ehe er auf Antrag des Staatsanwa­lts einen Haftbefehl erließ. Jetzt wird der Mann von der Polizei gesucht. Wird er festgenomm­en, muss er im Gefängnis bis zum nächsten Verhandlun­gstermin warten.

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