Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Ausraster am Nachmittag
Ein Mann dreht in der Wertachstraße unter Drogeneinfluss vollkommen durch. Und zerschlägt dabei nicht nur eine Tür
Es gab einen Knall, der selbst noch auf der anderen Straßenseite zu hören gewesen war. Dann zersplitterte die Glasscheibe in der Türe und eine blutige Faust war zu sehen. So schilderte ein Zeuge das Geschehen, das sich so im Juli 2019 in der Wertachstraße abgespielt hatte. Es war das Ende einer ganzen Reihe von Delikten, für die ein 32-jähriger Mann aus Augsburg jetzt vor dem Amtsgericht in Augsburg zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten Haft verurteilt wurde.
Ja, so wie es in der Anklageschrift steht, so war es, räumte der
Angeklagte, im Hauptberuf Hausmeister, vor Richterin Sandra Dumberger ein. Er hatte an jenem Tag die Reste von seiner vorangegangenen Geburtstagsfeier ausgetrunken, vor allem Wein. Zudem hatte er „etwas genommen“gehabt, also Rauschgift konsumiert. Mit dieser Mischung im Blut schaute der Angeklagte an jenem Tag gegen 14 Uhr in der Augsburger Wertachstraße beim Wohnanwesen seines ehemaligen Untermieters vorbei. Mit dem habe es noch etwas zu besprechen gegeben. Der Bekannte habe sich nämlich von ihm einen Vertrag über die Untermiete schreiben lassen, entsprechendes Geld wohl auch beim Amt vereinnahmt, es aber nie an ihn, den Vermieter weitergereicht.
Die Besprechung darüber artete allerdings ziemlich aus. Der Angeklagte beleidigte seinen Bekannten, nachdem er sich gegen dessen Willen Zutritt in die Wohnung verschafft hatte. Quasi zur Dokumentation begann der Geschädigte, das Handeln des Angeklagten zu filmen. Das versetzte den 32-Jährigen aber nur noch mehr in Rage. Sein Smartphone schlug er auf dem Kopf des Geschädigten kaputt, wodurch beide Männer Verletzungen erlitten. Sodann rief der Angeklagte persönlich den Notruf 112. Dort schilderte er einen Überfall und erfand hinzu, dass in besagter Wohnung drei Frauen vergewaltigt worden seien. Vier Streifenwagen mit acht Polizisten eilten an den Tatort. Den hatte der Angeklagte mit seinem Fahrrad derweil schon verlassen. Unterwegs hatte er auch noch die ausgelegten Waren eines Ladens in der Wertachstraße durcheinander geworfen. Den Polizisten gelang es binnen Kurzem, den deutlich beeinträchtigten Angeklagten mit seinem Fahrrad dingfest zu machen. Eine Alkoholprobe ergab einen Wert von 1,98 Promille, eingehendere Untersuchungen zeigten zudem Spuren von Rauschgift im Blut des Mannes.
Der räumte mithilfe seines Verteidigers Wolfgang Polster, der den Angeklagten bereits seit Langem kennt, alle Vorwürfe ein. Staatsanwältin Alisa Starflinger landete bei der Forderung nach einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, aussetzbar zur Bewährung, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Vortäuschens einer Straftat und vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr. Zudem solle der Angeklagte 900 Euro Geldauflage zahlen. Verteidiger Polster plädierte für eine niedrigere Freiheitsstrafe und sprach sich gegen eine Geldauflage für seinen
Mandanten aus. Dieser sei an jenem Tag „einfach ausgetickt“. Statt der Geldzahlung regte er an, als Teil des Urteils seinen Mandanten zur Abnahme von regelmäßigen Urinproben zu verurteilen, um für die Dauer der Bewährung ein drogenfreies Leben nachzuweisen. Richterin Dumberger bediente sich für ihr Urteil bei beiden Plädoyers. Sie nahm von der Staatsanwältin die zehn Monate Haft und die Geldstrafe, zahlbar an die Drogenhilfe Schwaben, sowie vom Verteidiger die Verpflichtung, Urintests abzuliefern. Beide Seiten nahmen das Urteil an, das somit rechtskräftig ist.