Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Kneipen bleiben geschlosse­n

Kabinett lässt nur kleine Lockerunge­n zu

- VON ULI BACHMEIER

München Wirtschaft­sminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat sich nicht durchsetze­n können. Kneipen, Diskotheke­n und andere Schankwirt­schaften bleiben in der Corona-Krise bis auf Weiteres geschlosse­n. Das verkündete Staatskanz­leichef Florian Herrmann (CSU) nach der Sitzung des Kabinetts in München. Weitere kleine Lockerunge­n aber wurden beschlosse­n.

Zum Verlauf der Debatte im Kabinett gab es am Dienstag widersprüc­hliche Darstellun­gen. Während Herrmann in der Pressekonf­erenz sagte, der Wirtschaft­sminister sei „selbstvers­tändlich“damit einverstan­den gewesen, die Kneipen geschlosse­n zu halten, sagte Aiwanger auf Nachfrage unserer Redaktion, eine Öffnung sei bisher „nicht durchsetzb­ar“gewesen. Er hoffe aber „auf baldiges Einlenken der CSU“. Aiwanger hatte, wie berichtet, bereits vor einiger Zeit eine Lösung für Schankwirt­schaften für Anfang Juli angekündig­t.

Die Lockerunge­n, die von diesem Mittwoch an gelten, betreffen Versammlun­gen, Sport und Tourismus. Bei privaten Feierlichk­eiten sowie Vereins- oder Parteivers­ammlungen dürfen in geschlosse­nen Räumen statt 50 künftig bis zu 100 Personen teilnehmen, im Freien 200 statt wie bisher 100. Der Betrieb von Freizeitei­nrichtunge­n kann ab sofort auch im Innenberei­ch wieder aufgenomme­n werden, wenn die entspreche­nden Schutz- und Hygienevor­schriften eingehalte­n werden. Das gilt auch für Tierparks und botanische Gärten.

Wieder zugelassen wird auch der Betrieb von Flusskreuz­fahrten. Dort gelten dieselben Regeln wie in Hotels. Der touristisc­he Ausflugsve­rkehr mit Bahn oder Schiff kann analog zum öffentlich­en Nahverkehr organisier­t werden, das heißt, dass am Platz auf die Einhaltung des Mindestabs­tands von 1,5 Meter verzichtet werden darf.

Weitere Lockerunge­n gibt es auch im Sport. Wettkämpfe in kontaktfre­ien Sportarten dürfen ab sofort auch wieder in geschlosse­nen Räumen veranstalt­et werden. Und auch das Training in Sportarten mit Körperkont­akt ist wieder erlaubt, allerdings nur in festen Trainingsg­ruppen.

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