Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Gersthofer Kindergarten: Falscher Corona-Alarm
Im Kolpingkindergarten Gersthofen sorgt eine Erkältungswelle für Aufregung. Wie wird im Ernstfall reagiert?
Gersthofen Mehrere Kinder, die Erkältungssymptome zeigten, haben im Kolpingkindergarten Gersthofen Unruhe ausgelöst. Zahlreiche Eltern hatten ihre Kinder krank gemeldet. Die Sorge: ein Corona-Ausbruch. Das hätte bedeutet, dass die betroffenen Gruppen vorerst hätten zu Hause bleiben müssen. Das Gesundheitsamt ordnete Tests für die Kinder und ihre Familien an. Diese verliefen alle negativ und der reguläre Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. Eine Schließung wäre ein schwerer Schlag für Eltern gewesen, die ihre Kinder nicht in die Notbetreuung schicken konnten.
Trägerin des Kolpingkindergartens ist die Stadt Gersthofen. Pressesprecherin Ann-Christin Joder rät bei Erkältungen zur Vorsicht: „ Machen Sie es bei ihren Kindern, wie sonst überall auch und melden Sie die Kleinen einfach direkt krank“, empfiehlt sie. Man könne sich auf das normale Testverfahren verlassen. Die Zuständigkeit liege beim Landratsamt und den Staatsministerien. Die Kommune setze nur die Anweisungen von dort um.
„Die Abklärung von Symptomen wird nur bei der betroffenen Person verlangt“, heißt es vom Landratsamt. Sind Familienmitglieder betroffen, also zum Beispiel Eltern von Kindergartenkindern, hat dies keine
Auswirkungen auf das Kindergartenkind. „Nur bei hochgradigem, begründetem Verdacht innerhalb des Haushalts wird empfohlen, das Kind bis zum Testergebnis zu Hause zu lassen.“
Und wenn ein Kind Erkältungssymptome zeigt? Kinder, die auch nur geringfügige Erkältungssymptome haben, dürfen nicht in die Kita. Die Einrichtungsleitungen dürfen diese Kinder von der Betreuung ausschließen. „Auch ein ärztliches Attest, das ein Kind als gesund ausweist, muss nicht akzeptiert werden, wenn das Kind noch Symptome zeigt“, so Landratsamtssprecher Jens Reitlinger. Ein ärztliches Attest muss von der Leitung der Kita oder von der Tagespflegeperson nur dann akzeptiert werden, wenn es bescheinigt, dass die Symptome des Kindes von einer chronischen, nicht übertragbaren Krankheit herrühren. Somit muss beispielsweise auch ein starker Schnupfen abgeklärt werden, außer es handelt sich um einen bekannten Heuschnupfen. Es gibt natürlich bei leicht laufenden Nasen eine Entscheidungsfreiheit der Kindergärten, ob sie zum Arzt geschickt werden.
„In der Regel werden Kindergärten nicht geschlossen, sondern Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt.“Für nicht betroffenes Personal
und nicht betroffene Kinder kann der Betrieb fortgesetzt werden. „Bei großen Ausbruchsgeschehen wäre eine Schließung eine letzte Option.“Wer aus der Quarantäne entlassen wird, kann wieder in die Einrichtung gehen. Bei Schließungen wird im Einzelfall entschieden.
Die strengen Regelungen im Kolpingkindergarten sind mittlerweile fast komplett gelockert. Auch Eltern dürfen die Einrichtungen wieder betreten, sofern sie Maske tragen. „Für die Kinder ist der Alltag fast normal“, sagt Ann-Christin Joder. Allerdings dürfen die einzelnen Gruppen keinen Kontakt untereinander haben. Damit soll verhindert werden, dass eine potenzielle Infektion auf andere Gruppen überspringt. Deswegen ist der Garten des Kolpingkindergartens heuer zweigeteilt. So können dort zwei Gruppen gleichzeitig spielen.
Abstandsregeln seien bei Kindern allerdings schwer zu überwachen: „Erzieher müssen aber 1,5 Meter Abstand voneinander halten und regelmäßig lüften“, erklärt Joder. Der pädagogische Betrieb funktioniere auch unter diesen Umständen ganz normal. Nur die Putzkräfte haben mehr zu tun: „ Zusätzlich zum normalen Putzbetrieb werden Tische und Türklinken desinfiziert.“
Ab sofort gibt es vom Freistaat finanzierte Reihentests für das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtungen. Geplant sind zwei Durchläufe – der erste im Juli oder August, der zweite ab 1. September. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Verfahren wird von den Kommunen logistisch unterstützt. Die Träger und Kita-Leitungen können eigenständig mit einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt vor Ort einen Reihentest in der Kita vereinbaren. Die Kassenärztliche Vereinigung kann bei Bedarf Vertragsärzte vermitteln. Es können sich auch mehrere Kitas zusammenschließen.
Bei der Stadt Gersthofen, die die meisten ihrer Kindertagesstätten selbst betreibt, wird derzeit der Bedarf bei den Mitarbeitern abgefragt.
Die Kitas sollen zudem die Gesundheitsämter über die anstehenden Tests informieren und werden bei Bedarf von dort unterstützt. „Wie diese Unterstützung des Landratsamts aussieht, dazu gibt es derzeit noch kein Konzept“, so Jens Reitlinger.