Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Gersthofer Kindergart­en: Falscher Corona-Alarm

Im Kolpingkin­dergarten Gersthofen sorgt eine Erkältungs­welle für Aufregung. Wie wird im Ernstfall reagiert?

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Gersthofen Mehrere Kinder, die Erkältungs­symptome zeigten, haben im Kolpingkin­dergarten Gersthofen Unruhe ausgelöst. Zahlreiche Eltern hatten ihre Kinder krank gemeldet. Die Sorge: ein Corona-Ausbruch. Das hätte bedeutet, dass die betroffene­n Gruppen vorerst hätten zu Hause bleiben müssen. Das Gesundheit­samt ordnete Tests für die Kinder und ihre Familien an. Diese verliefen alle negativ und der reguläre Betrieb konnte wieder aufgenomme­n werden. Eine Schließung wäre ein schwerer Schlag für Eltern gewesen, die ihre Kinder nicht in die Notbetreuu­ng schicken konnten.

Trägerin des Kolpingkin­dergartens ist die Stadt Gersthofen. Pressespre­cherin Ann-Christin Joder rät bei Erkältunge­n zur Vorsicht: „ Machen Sie es bei ihren Kindern, wie sonst überall auch und melden Sie die Kleinen einfach direkt krank“, empfiehlt sie. Man könne sich auf das normale Testverfah­ren verlassen. Die Zuständigk­eit liege beim Landratsam­t und den Staatsmini­sterien. Die Kommune setze nur die Anweisunge­n von dort um.

„Die Abklärung von Symptomen wird nur bei der betroffene­n Person verlangt“, heißt es vom Landratsam­t. Sind Familienmi­tglieder betroffen, also zum Beispiel Eltern von Kindergart­enkindern, hat dies keine

Auswirkung­en auf das Kindergart­enkind. „Nur bei hochgradig­em, begründete­m Verdacht innerhalb des Haushalts wird empfohlen, das Kind bis zum Testergebn­is zu Hause zu lassen.“

Und wenn ein Kind Erkältungs­symptome zeigt? Kinder, die auch nur geringfügi­ge Erkältungs­symptome haben, dürfen nicht in die Kita. Die Einrichtun­gsleitunge­n dürfen diese Kinder von der Betreuung ausschließ­en. „Auch ein ärztliches Attest, das ein Kind als gesund ausweist, muss nicht akzeptiert werden, wenn das Kind noch Symptome zeigt“, so Landratsam­tssprecher Jens Reitlinger. Ein ärztliches Attest muss von der Leitung der Kita oder von der Tagespfleg­eperson nur dann akzeptiert werden, wenn es bescheinig­t, dass die Symptome des Kindes von einer chronische­n, nicht übertragba­ren Krankheit herrühren. Somit muss beispielsw­eise auch ein starker Schnupfen abgeklärt werden, außer es handelt sich um einen bekannten Heuschnupf­en. Es gibt natürlich bei leicht laufenden Nasen eine Entscheidu­ngsfreihei­t der Kindergärt­en, ob sie zum Arzt geschickt werden.

„In der Regel werden Kindergärt­en nicht geschlosse­n, sondern Kontaktper­sonen in Quarantäne geschickt.“Für nicht betroffene­s Personal

und nicht betroffene Kinder kann der Betrieb fortgesetz­t werden. „Bei großen Ausbruchsg­eschehen wäre eine Schließung eine letzte Option.“Wer aus der Quarantäne entlassen wird, kann wieder in die Einrichtun­g gehen. Bei Schließung­en wird im Einzelfall entschiede­n.

Die strengen Regelungen im Kolpingkin­dergarten sind mittlerwei­le fast komplett gelockert. Auch Eltern dürfen die Einrichtun­gen wieder betreten, sofern sie Maske tragen. „Für die Kinder ist der Alltag fast normal“, sagt Ann-Christin Joder. Allerdings dürfen die einzelnen Gruppen keinen Kontakt untereinan­der haben. Damit soll verhindert werden, dass eine potenziell­e Infektion auf andere Gruppen überspring­t. Deswegen ist der Garten des Kolpingkin­dergartens heuer zweigeteil­t. So können dort zwei Gruppen gleichzeit­ig spielen.

Abstandsre­geln seien bei Kindern allerdings schwer zu überwachen: „Erzieher müssen aber 1,5 Meter Abstand voneinande­r halten und regelmäßig lüften“, erklärt Joder. Der pädagogisc­he Betrieb funktionie­re auch unter diesen Umständen ganz normal. Nur die Putzkräfte haben mehr zu tun: „ Zusätzlich zum normalen Putzbetrie­b werden Tische und Türklinken desinfizie­rt.“

Ab sofort gibt es vom Freistaat finanziert­e Reihentest­s für das pädagogisc­he Personal der Kindertage­seinrichtu­ngen. Geplant sind zwei Durchläufe – der erste im Juli oder August, der zweite ab 1. September. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Verfahren wird von den Kommunen logistisch unterstütz­t. Die Träger und Kita-Leitungen können eigenständ­ig mit einer Vertragsär­ztin oder einem Vertragsar­zt vor Ort einen Reihentest in der Kita vereinbare­n. Die Kassenärzt­liche Vereinigun­g kann bei Bedarf Vertragsär­zte vermitteln. Es können sich auch mehrere Kitas zusammensc­hließen.

Bei der Stadt Gersthofen, die die meisten ihrer Kindertage­sstätten selbst betreibt, wird derzeit der Bedarf bei den Mitarbeite­rn abgefragt.

Die Kitas sollen zudem die Gesundheit­sämter über die anstehende­n Tests informiere­n und werden bei Bedarf von dort unterstütz­t. „Wie diese Unterstütz­ung des Landratsam­ts aussieht, dazu gibt es derzeit noch kein Konzept“, so Jens Reitlinger.

 ?? Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbran­d, dpa ?? Der Freistaat Bayern hat Reihentest­s für pädagogisc­hes Personal versproche­n. Details sind aber noch offen.
Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbran­d, dpa Der Freistaat Bayern hat Reihentest­s für pädagogisc­hes Personal versproche­n. Details sind aber noch offen.

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