Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Das müssen Urlauber zu den Coronatest­s wissen

Eine Testpflich­t für Rückkehrer aus Risikogebi­eten gibt es vorerst nicht. Aber alle Auslandsur­lauber können sich bei ihrer Rückkehr jetzt kostenlos auf das Coronaviru­s checken lassen. Wie das abläuft und wer das alles bezahlt – die wichtigste­n Fragen bean

- VON MATTHIAS ZIMMERMANN

Augsburg Eine Corona-Testpflich­t für Urlauber aus Risikogebi­eten gibt es vorerst weiter nicht. Aber am Freitag haben die Gesundheit­sminister von Bund und Ländern bei einer Schaltkonf­erenz beschlosse­n, dass sich ab dem heutigen Samstag alle Auslandsur­lauber bundesweit nach ihrer Rückkehr kostenlos auf das Virus testen lassen können. In Bayern gibt es die Möglichkei­t zu einem kostenlose­n Coronatest schon länger. Die bereits bestehende Quarantäne­pflicht für Rückkehrer aus Risikogebi­eten gilt unabhängig davon weiter: Zwei Wochen müssen Menschen, die aus einem Land einreisen, das als Risikogebi­et eingestuft ist, im Anschluss in Quarantäne bleiben, wenn sie keinen negativen Test vorweisen können. Zudem müssen sie sich bei ihrem Gesundheit­samt melden.

Wer muss sich testen lassen? Formal sind die Tests bisher nicht verpflicht­end. Aber bundesweit soll an Bahnhöfen, Busbahnhöf­en, Häfen und Flughäfen mit mehrsprach­igen Flugblätte­rn für Tests geworben werden. Zudem soll jeder Reisende die Möglichkei­t bekommen, einen Test zu machen. Ob es einen Pflichttes­t für Reisende geben soll, die aus Ländern zurückkehr­en, die als Risikogebi­ete eingestuft sind, wird vorerst weiter geprüft. Faktisch müssen sie einen Test machen, wenn sie eine Quarantäne vermeiden wollen. Die Liste dieser Länder, die ständig aktualisie­rt wird, ist lang. Neben Russland, der Türkei, Ägypten, den USA und weiten Teilen Süd- und Mittelamer­ikas stehen auch einige europäisch­e Länder darauf, etwa Bosnien-Herzegowin­a, Luxemburg, Serbien und seit Freitag die drei spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra, nicht aber Mallorca und auch nicht die Kanaren. Urlauber sollten vor der Abreise auf der Homepage des Robert-KochInstit­uts prüfen, ob ihr Zielland zum Risikogebi­et erklärt wurde.

Wo finden die Tests statt? Grundsätzl­ich sollen die Tests dort stattfinde­n, wo die Reisenden ankommen. Am Münchner Flughafen etwa konnten Reisende schon bisher einen kostenpfli­chtigen Corona-Test

Angeboten wurde dies von der Tochterges­ellschaft des Flughafens, MediCare, im medizinisc­hen Zentrum des Airports. Dieses Angebot wird nun kostenfrei vom Freistaat zur Verfügung gestellt. Auch am Nürnberger Flughafen hat die Staatsregi­erung begonnen, ein Testzentru­m einzuricht­en. In Memmingen sollten die Tests am Donnerstag starten. Am Freitag war die Einrichtun­g, die sich außerhalb des Terminals in einem öffentlich zugänglich­en Bereich befindet, allerdings noch nicht in Betrieb, wie eine Sprecherin des Flughafens auf Nachfrage erklärte. Grundsätzl­ich sollen sich in den Testzentre­n auch Reisende testen lassen können, die nicht aus Risikogebi­eten einreisen. Nach Angaben der Staatskanz­lei sollen mit dem Betrieb der Testzentre­n externe Betreiber beauftragt werden. Das reguläre Testangebo­t soll täglich von 5 Uhr bis 23 Uhr und auch am Wochenende zur Verfügung stehen.

Was ist mit Urlaubern, die mit Bahn oder Auto unterwegs sind? Um möglichst viele Infizierte bei der Rückkehr nach Bayern zu identifizi­eren, sollen zudem Kontrollen an den großen Grenzüberg­ängen nach Österreich stattfinde­n. Die Testzentre­n werden an den Rastanlage­n Hochfelln-Nord (A8), Heuberg (A93) (dauerhaft ab 7. August, bis dahin übergangsw­eise Inntal-Ost) und Donautal-Ost (A3) eingericht­et. Weitere Testzentre­n sollen in den Hauptbahnh­öfen von Nürnberg und München entstehen. Diese sollen bis Freitag kommender Woche einsatzber­eit sein und auch von externen Betreibern betreut werden.

Zudem sollen im Bahn- und Straßenver­kehr aus Risikogebi­eten Stichprobe­nkontrolle­n durchgefüh­rt werden, um die Einreisebe­stimmungen durchzuset­zen.

Wie sicher sind die Tests?

Ein einzelner Test liefert keine verlässlic­he Aussage darüber, ob eine Person das Virus in sich trägt. Es kann vorkommen, dass das Virus bei einem erst kürzlich Infizierte­n zum Testzeitpu­nkt noch nicht nachweisba­r ist. „Eine negative Testung kann immer nur eine Momentaufn­ahme darstellen“, heißt es im Beschluss der Minister. Fünf bis sieben Tage nach dem Einreise-Test sei ein Wiederholu­ngstest sinnvoll. Wer nach einem negativen Test unklare Symptome habe, müsse sofort Kontakt zu einem Arzt aufnehmen. Es gelte aber die Eigenveran­twortung.

Wer bezahlt die Tests?

In Bayern hat der Freistaat angekündig­t, die Kosten zu übernehmen, soweit sie nicht von der gesetzlich­en Krankenver­sicherung getragen werden. Bei den Tests an Flughäfen wird überlegt, zumindest Kosmachen. ten für die Infrastruk­tur vor Ort „perspektiv­isch“über die Flughafeng­ebühren auf die Ticketprei­se umzulegen. Hierfür prüfe der Bund die Schaffung einer Rechtsgrun­dlage, heißt es im Beschlussp­apier der Minister.

Wie laufen die Tests ab?

Laut einem Sprecher des bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums werden sogenannte PCR-Tests durchgefüh­rt. Dabei nehmen Helfer in der Regel mit einem Stäbchen Abstriche aus Nase oder Rachen, die dann auf Erbgut des Erregers SarsCoV-2 untersucht werden. Die Proben werden zur Auswertung in ein Labor geschickt. Die Urlauber können ihre Heimreise fortsetzen und werden benachrich­tigt, sobald die Testergebn­isse vorliegen. Sollte es einen positiven Befund geben, erfolgt eine Benachrich­tigung der Person sowie des zuständige­n Gesundheit­samtes, das dann die notwendige­n Maßnahmen anordnet.

Ist Beamten ein Urlaub in Risikogebi­eten erlaubt? Baden-Württember­g diskutiert derzeit darüber, ob Beamten ein Urlaub in Risikogebi­eten verboten werden darf und soll. In Bayern gibt es keine entspreche­nden Pläne, wie ein Sprecher des Finanzmini­steriums auf Anfrage erklärt. Wenn Beamte nach einer Urlaubsrei­se in Quarantäne müssten, könnten sie in bewährter Weise im Homeoffice arbeiten. Dies gelte auch für Lehrer. In den seltenen Fällen, in denen dies nicht möglich sei, müssten die Betroffene­n Urlaub nehmen oder unbezahlte­n Sonderurla­ub beantragen. Wer das verweigere, riskiere ein Disziplina­rverfahren.

 ?? Foto: Sven Hoppe, dpa ?? An der Rastanlage Hochfelln-Nord auf der Autobahn A8 haben sich bis Freitagmor­gen 557 Menschen testen lassen.
Foto: Sven Hoppe, dpa An der Rastanlage Hochfelln-Nord auf der Autobahn A8 haben sich bis Freitagmor­gen 557 Menschen testen lassen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany