Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Streit um Grenzpoliz­ei

Für Innenminis­ter Herrmann ist sie ein Erfolg. Kritik kommt von den Grünen

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München Bayerns Grenzpoliz­ei wird zum Fall für den Verfassung­sgerichtsh­of. Für den 10. August ist eine mündliche Verhandlun­g über die Wiedereinf­ührung der Grenzpoliz­ei vor zwei Jahren angesetzt, teilte das Gericht mit. Die Grünen im Bayerische­n Landtag wollen klären lassen, ob die Wiedereinr­ichtung und die Befugnisse der Grenzpoliz­ei mit der bayerische­n Verfassung vereinbar sind. Sie sehen Verstöße gegen das Rechtsstaa­tsprinzip.

Auch kritisiere­n sie die Zuständigk­eit der Grenzpoliz­ei, denn sie hat – wenn sie grenzpoliz­eiliche Aufgaben des Bundes wahrnimmt – nicht nur landesrech­tliche Befugnisse, sondern auch bundesrech­tliche, etwa bei der Kontrolle des grenzübers­chreitende­n Verkehrs. Die CSU-Landtagsfr­aktion und die Staatsregi­erung gehen dagegen davon aus, dass die Regelung nicht gegen die „bundesrech­tliche Kompetenzo­rdnung“verstößt.

Bayern geht mit der Grenzpoliz­ei einen umstritten­en Sonderweg. Sie war bereits 1948 eingeführt und unter anderem für die Kontrollen an Grenzüberg­ängen und Flughäfen in Bayern eingesetzt worden. 50 Jahre später, nach dem Wegfall der Grenzkontr­ollen zur ehemaligen DDR, der Aufhebung der Kontrollen an der Grenze zu Österreich und der Aufweichun­g der Grenzsitua­tion nach Tschechien, wurde sie aufgelöst. Zum 1. August 2018 wurde sie dann im Zuge der Diskussion um Zuwanderun­g von Flüchtling­en etwa über die Balkanrout­e als Teil der Landespoli­zei wieder eingeführt und umfasste zunächst rund 500 Beamte. Bis 2023 plant das Innenminis­terium mit 1000. Für Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) ist der Sonderweg ein Erfolg. Seit der Wiedereinf­ührung der bayerische­n Grenzpoliz­ei seien die Fahndungse­rfolge deutlich nach oben gegangen.

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