Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Streit um Grenzpolizei
Für Innenminister Herrmann ist sie ein Erfolg. Kritik kommt von den Grünen
München Bayerns Grenzpolizei wird zum Fall für den Verfassungsgerichtshof. Für den 10. August ist eine mündliche Verhandlung über die Wiedereinführung der Grenzpolizei vor zwei Jahren angesetzt, teilte das Gericht mit. Die Grünen im Bayerischen Landtag wollen klären lassen, ob die Wiedereinrichtung und die Befugnisse der Grenzpolizei mit der bayerischen Verfassung vereinbar sind. Sie sehen Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Auch kritisieren sie die Zuständigkeit der Grenzpolizei, denn sie hat – wenn sie grenzpolizeiliche Aufgaben des Bundes wahrnimmt – nicht nur landesrechtliche Befugnisse, sondern auch bundesrechtliche, etwa bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs. Die CSU-Landtagsfraktion und die Staatsregierung gehen dagegen davon aus, dass die Regelung nicht gegen die „bundesrechtliche Kompetenzordnung“verstößt.
Bayern geht mit der Grenzpolizei einen umstrittenen Sonderweg. Sie war bereits 1948 eingeführt und unter anderem für die Kontrollen an Grenzübergängen und Flughäfen in Bayern eingesetzt worden. 50 Jahre später, nach dem Wegfall der Grenzkontrollen zur ehemaligen DDR, der Aufhebung der Kontrollen an der Grenze zu Österreich und der Aufweichung der Grenzsituation nach Tschechien, wurde sie aufgelöst. Zum 1. August 2018 wurde sie dann im Zuge der Diskussion um Zuwanderung von Flüchtlingen etwa über die Balkanroute als Teil der Landespolizei wieder eingeführt und umfasste zunächst rund 500 Beamte. Bis 2023 plant das Innenministerium mit 1000. Für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist der Sonderweg ein Erfolg. Seit der Wiedereinführung der bayerischen Grenzpolizei seien die Fahndungserfolge deutlich nach oben gegangen.