Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Prozess um mutmaßlich­es Buskartell soll im Herbst starten

Busfirmen sollen sich laut Anklage bei Ausschreib­ungen im AVV abgesproch­en haben. Es geht um große Summen

- VON JÖRG HEINZLE

Haben Busunterne­hmen in der Region Augsburg und Schwaben illegale Absprachen getroffen, um an Aufträge im öffentlich­en Nahverkehr zu kommen? Diesen Verdacht hat die Augsburger Staatsanwa­ltschaft. Ab dem 6. Oktober soll die Sache nun vor dem Augsburger Landgerich­t geklärt werden. Acht Verantwort­liche von regionalen Busunterne­hmen sind in der Sache angeklagt – im Zentrum des Komplexes steht die Regionalbu­s Augsburg GmbH (RBA). Die GmbH, die ein wichtiger Spieler auf dem regionalen Markt ist, ist mehrheitli­ch im Besitz mehrerer Busunterne­hmer. In ihrem Kreis sollen die Absprachen getroffen worden sein, so der Verdacht.

In der Anklage geht es um Ausschreib­ungen im Augsburger Verkehrsve­rbund (AVV) und im Kreis Dillingen. Durch Absprachen, wer sich auf welche Linie bewirbt, hätten die Unternehme­n versucht, den

Konkurrenz­druck zu senken und sich eine marktbeher­rschende Stellung zu sichern, so die Sicht der Ermittler. Die Vorwürfe in der Anklagesch­rift beziehen sich auf Ausschreib­ungen in der Zeit von April 2015 bis Januar 2017. Laut Staatsanwa­ltschaft geht es um Aufträge im Wert von gut 71 Millionen Euro. Für den Prozess hat das Gericht bisher 19 Verhandlun­gstage eingeplant, er dürfte sich bis ins kommende Frühjahr hinziehen.

Ursprüngli­ch waren 13 Personen angeklagt, nun sind es noch acht, die sich im Herbst vor dem Augsburger Landgerich­t verantwort­en sollen. Nach längeren Verhandlun­gen hinter den Kulissen wurde das Verfahren gegen vier Beschuldig­te eingestell­t. Sie mussten im Gegenzug Geldauflag­en bezahlen, die nach Informatio­nen unserer Redaktion im vier- und fünfstelli­gen Bereich lagen. Gegen einen Beschuldig­ten einer Busfirma ist ohne öffentlich­en Prozess ein Strafbefeh­l erlassen worden. Die Staatsanwa­ltschaft hatte auf diesem Weg eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den Mann beantragt. Außerdem sollte sein Unternehme­n wegen der mutmaßlich­en Absprachen eine Geldbuße im sechsstell­igen Bereich bezahlen. Allerdings legte der Betroffene dagegen Einspruch ein – das Verfahren gegen ihn ist deshalb ebenfalls noch nicht erledigt. Bleibt es bei dem Einspruch, würde es auch in diesem Fall noch einen Prozess geben.

In der Busbranche der Region war von einer Zwei-Klassen-Gesellscha­ft die Rede – von jenen Firmen, die an die Aufträge kamen, und jenen, die sich als Subunterne­hmer zufriedeng­eben mussten. Verantwort­liche zweier Busfirmen, die am Kartell beteiligt gewesen sein sollen, haben in dem Verfahren auch als Kronzeugen ausgesagt.

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Archivfoto: Marcus Merk Haben Busunterne­hmen in der Region Augsburg und Schwaben illegale Absprachen getroffen? Das soll ein Prozess klären.

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