Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Prozess um mutmaßliches Buskartell soll im Herbst starten
Busfirmen sollen sich laut Anklage bei Ausschreibungen im AVV abgesprochen haben. Es geht um große Summen
Haben Busunternehmen in der Region Augsburg und Schwaben illegale Absprachen getroffen, um an Aufträge im öffentlichen Nahverkehr zu kommen? Diesen Verdacht hat die Augsburger Staatsanwaltschaft. Ab dem 6. Oktober soll die Sache nun vor dem Augsburger Landgericht geklärt werden. Acht Verantwortliche von regionalen Busunternehmen sind in der Sache angeklagt – im Zentrum des Komplexes steht die Regionalbus Augsburg GmbH (RBA). Die GmbH, die ein wichtiger Spieler auf dem regionalen Markt ist, ist mehrheitlich im Besitz mehrerer Busunternehmer. In ihrem Kreis sollen die Absprachen getroffen worden sein, so der Verdacht.
In der Anklage geht es um Ausschreibungen im Augsburger Verkehrsverbund (AVV) und im Kreis Dillingen. Durch Absprachen, wer sich auf welche Linie bewirbt, hätten die Unternehmen versucht, den
Konkurrenzdruck zu senken und sich eine marktbeherrschende Stellung zu sichern, so die Sicht der Ermittler. Die Vorwürfe in der Anklageschrift beziehen sich auf Ausschreibungen in der Zeit von April 2015 bis Januar 2017. Laut Staatsanwaltschaft geht es um Aufträge im Wert von gut 71 Millionen Euro. Für den Prozess hat das Gericht bisher 19 Verhandlungstage eingeplant, er dürfte sich bis ins kommende Frühjahr hinziehen.
Ursprünglich waren 13 Personen angeklagt, nun sind es noch acht, die sich im Herbst vor dem Augsburger Landgericht verantworten sollen. Nach längeren Verhandlungen hinter den Kulissen wurde das Verfahren gegen vier Beschuldigte eingestellt. Sie mussten im Gegenzug Geldauflagen bezahlen, die nach Informationen unserer Redaktion im vier- und fünfstelligen Bereich lagen. Gegen einen Beschuldigten einer Busfirma ist ohne öffentlichen Prozess ein Strafbefehl erlassen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf diesem Weg eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den Mann beantragt. Außerdem sollte sein Unternehmen wegen der mutmaßlichen Absprachen eine Geldbuße im sechsstelligen Bereich bezahlen. Allerdings legte der Betroffene dagegen Einspruch ein – das Verfahren gegen ihn ist deshalb ebenfalls noch nicht erledigt. Bleibt es bei dem Einspruch, würde es auch in diesem Fall noch einen Prozess geben.
In der Busbranche der Region war von einer Zwei-Klassen-Gesellschaft die Rede – von jenen Firmen, die an die Aufträge kamen, und jenen, die sich als Subunternehmer zufriedengeben mussten. Verantwortliche zweier Busfirmen, die am Kartell beteiligt gewesen sein sollen, haben in dem Verfahren auch als Kronzeugen ausgesagt.