Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Genügend Gründe für Tempo 30 in Markt
Zum Bericht „Behörden wollen Tempo 30 in Markt verhindern“vom 30. Juli Die bestehende StVO bietet sehr wohl die Möglichkeit, auch im Ortsteil Markt zu einer grundsätzlichen Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h zu kommen. Der § 45 zählt in den Absätzen 1, 1a und 1c dazu eine ganze Reihe von Sachverhalten auf, etwa: - den Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, - die Erforschung des Verkehrsverhaltens (Abkürzungsverkehr Richtung Meitingen), - die unmittelbare Nähe von Erholungsstätten außerhalb geschlossener Ortschaften (aktuell: Ertüchtigung des Bolzplatzes an gleicher Stelle).
Im Absatz 1c bietet der Hinweis auf eine hohe Fahrradverkehrsdichte die Möglichkeit der Temporeduzierung. Nun führt der Fahrradwanderweg „7-SchwabenTour“durch die Schlossstraße und die Sonnenstraße. Vom frühen Frühjahr bis in den Spätherbst fahren dort täglich z. T. mehrere Hundert Fahrradtouristen gerade durch die beiden Straßen, in denen bisher viele Autofahrer viel zu schnell unterwegs sind. Die gleiche Strecke benutzen den gesamten Sommer über viele Radler auf dem Weg zum Kühlenthaler Baggersee.
Die Gemeindeverwaltung in Biberbach muss sich also nur die richtigen Stellen der Straßenverkehrsordnung heraussuchen, um den einstimmigen Beschluss des Gemeinderates zu begründen und rechtssicher umzusetzen. Es bleibt zu hoffen, dass der Bürgermeister im Gespräch mit der zuständigen Polizeiinspektion diese Gründe auch wirklich vorträgt. Die von ihm geleitete Gemeindeverwaltung hat das in ihrem Schreiben an die Polizei wohl leider nicht getan.
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