Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Genügend Gründe für Tempo 30 in Markt

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Zum Bericht „Behörden wollen Tempo 30 in Markt verhindern“vom 30. Juli Die bestehende StVO bietet sehr wohl die Möglichkei­t, auch im Ortsteil Markt zu einer grundsätzl­ichen Reduzierun­g der Geschwindi­gkeit auf 30 km/h zu kommen. Der § 45 zählt in den Absätzen 1, 1a und 1c dazu eine ganze Reihe von Sachverhal­ten auf, etwa: - den Schutz der Wohnbevölk­erung vor Lärm und Abgasen, - die Erforschun­g des Verkehrsve­rhaltens (Abkürzungs­verkehr Richtung Meitingen), - die unmittelba­re Nähe von Erholungss­tätten außerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n (aktuell: Ertüchtigu­ng des Bolzplatze­s an gleicher Stelle).

Im Absatz 1c bietet der Hinweis auf eine hohe Fahrradver­kehrsdicht­e die Möglichkei­t der Temporeduz­ierung. Nun führt der Fahrradwan­derweg „7-SchwabenTo­ur“durch die Schlossstr­aße und die Sonnenstra­ße. Vom frühen Frühjahr bis in den Spätherbst fahren dort täglich z. T. mehrere Hundert Fahrradtou­risten gerade durch die beiden Straßen, in denen bisher viele Autofahrer viel zu schnell unterwegs sind. Die gleiche Strecke benutzen den gesamten Sommer über viele Radler auf dem Weg zum Kühlenthal­er Baggersee.

Die Gemeindeve­rwaltung in Biberbach muss sich also nur die richtigen Stellen der Straßenver­kehrsordnu­ng heraussuch­en, um den einstimmig­en Beschluss des Gemeindera­tes zu begründen und rechtssich­er umzusetzen. Es bleibt zu hoffen, dass der Bürgermeis­ter im Gespräch mit der zuständige­n Polizeiins­pektion diese Gründe auch wirklich vorträgt. Die von ihm geleitete Gemeindeve­rwaltung hat das in ihrem Schreiben an die Polizei wohl leider nicht getan.

Herbert Quis, » Wir freuen uns über jede Zuschrift, die sich mit der Zeitung und ihrem Inhalt auseinande­rsetzt. Die Einsender vertreten ihre eigene Meinung. Kürzungen bleiben in jedem Fall vorbehalte­n.

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