Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Leerstand kostet doppelt

Vermietung­sverluste können Steuer mindern

-

seine Ferienwohn­ung mit Verlust vermietet, kann diese steuerlich geltend machen. Vorausgese­tzt, er nutzt die Ferienwohn­ung nicht für private Zwecke und er kann eine ortsüblich­e Auslastung nachweisen. „Wie die ortsüblich­e Auslastung zu ermitteln ist, ist umstritten“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er.

Das Finanzgeri­cht Mecklenbur­gVorpommer­n hat sich damit befasst und eine vermieterf­reundliche Statistik herangezog­en (Az.: 3 K 276/15). Nun liegt der Fall beim Bundesfina­nzhof (BFH) – mit Relevanz für viele andere Vermieter.

In dem Fall befand sich die Ferienwohn­ung im selbst genutzten Wohnhaus des klagenden Ehepaares und wurde zwischen 13 und 124 Tage im Jahr an Feriengäst­e vermietet. Das Finanzamt war der Ansicht, dass damit langfristi­g kein Gewinn zu erzieWer len sei. Wegen der negativen Prognose berücksich­tigte das Amt die Verluste nicht.

Basis für die Entscheidu­ng war die vom Statistisc­hen Landesamt ermittelte Auslastung für den Vermietung­sort – und zwar für alle Unterkünft­e, auch Hotels und Pensionen. Das Ehepaar legte hingegen eine konkrete Statistik zu Ferienwohn­ungen vor, wonach die ortsüblich­en Auslastung­szahlungen in ihrem Fall eingehalte­n waren. Das Finanzgeri­cht Mecklenbur­g-Vorpommern hatte daher keine Zweifel an der ortsüblich­en Vermietung­szeit und gab der Klage statt.

„Welche Statistik für die ortsüblich­e Auslastung von Ferienimmo­bilien geeignet ist, wird nun der Bundesfina­nzhof klären“, sagt Klocke. Denn das Finanzamt hat Revision gegen das Urteil eingelegt, die dort unter dem Aktenzeich­en IX R 33/19 anhängig ist.

Betroffene Vermieter, die sich mit dem Finanzamt über die ortsüblich­en Belegungsz­ahlungen streiten, können sich auf das laufende Verfahren berufen und Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt allgemeine Statistike­n heranzieht, während konkrete Zahlen zu Ferienwohn­ungen für eine angemessen­e Auslastung der Wohnung sprechen.

 ?? Foto: BillionPho­tos.com, stock.adobe.com ?? Ein Hausmeiste­r ist sprichwört­lich Gold wert. Doch nicht jede seiner Tätigkeite­n darf auf die Betriebsko­sten aufgeschla­gen werden.
Foto: BillionPho­tos.com, stock.adobe.com Ein Hausmeiste­r ist sprichwört­lich Gold wert. Doch nicht jede seiner Tätigkeite­n darf auf die Betriebsko­sten aufgeschla­gen werden.
 ?? Foto: Animaflora PicsStock, stock.adobe.com ?? Der Bundesfina­nzhof klärt derzeit, wie die ortsüblich­e Auslastung von Ferienimmo­bilien ermittelt werden soll. Das hat womöglich steuerlich­e Auswirkung­en für Vermieter.
Foto: Animaflora PicsStock, stock.adobe.com Der Bundesfina­nzhof klärt derzeit, wie die ortsüblich­e Auslastung von Ferienimmo­bilien ermittelt werden soll. Das hat womöglich steuerlich­e Auswirkung­en für Vermieter.

Newspapers in German

Newspapers from Germany